Ab wann gelten die neuen Freibeträge beim Einkommen?

Beim Einkommen werden die neuen Freibeträge ab dem 01.07.2023 berücksichtigt. Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 € und 1000 € 30% davon behalten werden und bleiben anrechnungsfrei.

Junge Menschen unter 25 Jahren behalten das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung, aus Schüler- oder Studentenjobs genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ-dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ferienjobs müssen dennoch dem Jobcenter gemeldet werden.

Außerdem wird ab 01.07.2023 das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

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