Genesenen-Nachweis

Jeder, dessen Erkrankung durch ein positives PCR‐Testergebnis bestätigt wurde, kann sich nach Beendigung der Quarantäne in einer Arztpraxis oder einer Apotheke eine Genesenen‐Bescheinigung mit QR-Code ausstellen lassen. Grundlage ist die positive Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).
Die Gültigkeit der Bescheinigung für die Erleichterungen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen‐Ausnahmeverordnung beginnt ab dem 28. Tag und das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen (nach der durchgeführten PCR-Testung). Ergebnisse von Antikörper‐Untersuchungen werden als Ersatz eines PCR‐Ergebnisses zum Nachweis der Infektion nicht anerkannt.

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Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
Stand: 14.01.2022

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an corona@hochtaunuskreis.de

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