Grundstücksverkehrsgesetz

Das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) greift in den Geschäftsverkehr mit landwirtschaftlich genutzten Grundstücken kontrollierend ein. Damit verfolgt der Gesetzgeber in Deutschland vornehmlich folgende Zwecke:

  • Sicherung des Fortbestandes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
  • Schutz vor dem „Ausverkauf“ des Bodens
  • Schutz von Natur und Umwelt durch Erhalt und Verbesserung der Agrarstruktur
  • Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung

Beratung und Genehmigung

Hierzu gelten die Regelungen:

  • eine rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bedarf der behördlichen Genehmigung.
  • ein Hof, der an eine Erbengemeinschaft fällt, kann in einem gerichtlichen Zuweisungsverfahren einem der Miterben zugewiesen werden

Nach dem Grundstückverkehrsgesetz bedürfen Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks und die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Grundstück der Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde - also dem Amt für den ländlichen Raum. Wenn eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist, wird auf Antrag ein Negativzeugnis erteilt.

Wir informieren Sie gerne.

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben