Höhe der Leistung

Die monatliche Unterhaltsleistung richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt

  • für Kinder von 0 – 5 Jahren               227,00 €
  • für Kinder von 6 – 11 Jahren             299,00 € und
  • für Kinder von 12 – 17 Jahren           394,00 €.

(Stand: 01.01.2025)

Sind die Anspruchsvoraussetzungen nur für einen Teil eines Monats erfüllt, wird der Unterhaltsvorschuss tageweise berechnet und anteilig gezahlt.

Eine rückwirkende Bewilligung, längstens für einen Kalendermonat vor dem Monat der Antragstellung ist nur möglich, wenn sich der alleinerziehende Elternteil (in Vertretung für das Kind) in der Vergangenheit in zumutbarer Weise bemüht hat, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen (schriftliche Nachweise unbedingt erforderlich).

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