Kann Bürgergeld nur für eine Heizkostennachzahlung oder Jahresrechnung beantragt werden?
Ja. Wenn Sie keine laufenden Leistungen nach dem SGB II erhalten, können Sie Bürgergeld nur für einen Monat beantragen. Bei diesem einmaligen Bedarf muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.
Wenn Sie Bürgergeld für einen Monat beantragen, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für den Fälligkeitsmonat geprüft wird. Auch zum Vermögen aller Personen müssen Sie Auskunft geben und vollständige Antragsfragebögen ausfüllen. Alle erforderlichen Dokumente finden Sie unter Formulare und Anträge.
In 2023 gelten Erleichterungen bei den Antragsfristen. Sie können einen solchen Antrag bis zu 3 Monaten nach Fälligkeit stellen. Das heißt: Sie müssen den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen.
Wenn Sie laufend Leistungen nach dem SGB II erhalten, sind Sie ohnehin verpflichtet solche Änderungen dem Jobcenter mitzuteilen. Füllen Sie bitte hierzu eine Veränderungsmitteilung aus und fügen die entsprechende Rechnung bei.