Impfung mit Nuvaxovid (Novavax)

Mit den Nuvaxovid Impfstoffen soll auf Grund der zunächst begrenzten Mengen zunächst für die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne von § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) ein Impfangebot unterbereitet werden.

Sonderimpftermine, insbesondere für Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie ambulanten Dienste in diesem Bereich, tätig sind wird das für den Hochtaunuskreis zuständige Impfzentrum der Kliniken des Hochtaunuskreises anbieten.

Es ist beabsichtigt die Termine zentral auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie auf regionaler Ebene zu veröffentlichen.

Nach § 5 Abs. 1 der Corona-ArbeitsschutzVO sind die Arbeitgeber angehalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese Sonderimpfaktionen zu informieren und sie für eine Impfung von der Arbeit freizustellen.

Zur Teilnahme an einer diesen Sonderimpfaktionen ist eine formlose Bescheinigung über eine Beschäftigung in Ihrer Einrichtung hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Alle Informationen zur Impfungen:
Impfzentrum Hochtaunus bzw. Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

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