Information und Warnung der
Bevölkerung

Bei Schadensereignissen und Katastrophen können die Sicherheit und das Eigentum der Bevölkerung gefährdet sein. Um Gefährdungen zu begrenzen, wenn möglich, zu vermeiden muss die betroffene Bevölkerung informiert bzw. gewarnt werden. Gemäß § 3, Abs. 5 HBKG, (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) ist dies die Aufgabe der Städte und Gemeinden.

Seitens des Hochtaunuskreises (Bereich Katastrophenschutz) wurde ein Konzept entwickelt um teilweise die Lücken zu schließen bzw. mit ergänzenden Maßnahmen die Städte und Gemeinden bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Das Konzept beinhaltet sieben Elemente und kann über die gesamte Breite der möglich eintretenden  Ereignisse eingesetzt werden:

  • Bürgertelefon
  • Warn-App*
  • Dark Site
  • Mobile Warneinheit
  • Rundfunkwarnung*
  • Sirenenwarnung
  • Modulares Warnsystem des Bundes (MoWaS)

*Auslösung erfolgt über MoWaS

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