Kleinkläranlagen
In Außenbereichen liegende Anwesen können oft wegen eines unvertretbar hohen Aufwandes nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. In diesen Fällen ist eine anderweitige Beseitigung des Abwassers, zum Beispiel über Kleinkläranlagen möglich. Diese Beseitigung steht aber unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen (Stadt oder Gemeinde) und das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden.
Kleinkläranlagen dienen der Behandlung des häuslichen Abwassers. Das in der Anlage gereinigte Abwasser wird anschließend in ein Gewässer eingeleitet oder in den Untergrund versickert. Sowohl für die Einleitung als auch für die Versickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Weitere Informationen hierzu können Sie beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz erfragen.