Ab wann kann ein Kooperationsplan abgeschlossen werden?

Der Kooperationsplan ersetzt schrittweise bis Ende 2023 die Eingliederungsvereinbarung. Die Neuregelung des § 15 SGB II tritt allerdings erst zum 01.07.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die gemeinsamen Ziele mit einem Kooperationsplan festgelegt.

Bis 30.06.2023 werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten weiterhin in Eingliederungsvereinbarungen festgehalten. Diese sind noch bis 31.12.2023 gültig, solange noch kein Kooperationsplan abgeschlossen wurde.

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