Kosten Kindertagespflege

Der Hochtaunuskreis erbringt für die Einwohner des Kreises nach Maßgabe der §§ 23 ff. SGB VIII Leistungen der Kindertagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen.

Eine öffentliche Förderung einer Betreuung in Kindertagespflege ist grundsätzlich für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren möglich. Abhängig vom Alter des Kindes ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen, der im Einzelfall durch den Hochtaunuskreis übernommen werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten Kindertagesstätten.


Mit einer Satzung werden die Teilnahme an der Tagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für diese Leistungen geregelt.

Hier geht es zur aktuellen Kindertagespflegesatzung. 


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