Kreis weist Vorwürde der Friedrichsdorfer Politik in Sachen Betreuung an der der Peter-Härtling-Schule zurück
Mit großem Befremden hat der Hochtaunuskreis die Berichterstattung zur Betreuungssituation an der Friedrichsdorfer Peter-Härtling-Schule zur Kenntnis genommen. Aussagen, dass der Hochtaunuskreis die Stadt Friedrichsdorf „in gewisser Weise erpresst“ hat, wie sie im Beitrag der Taunus Zeitung „Zähneknirschende Zustimmung“ vom 28. November zitiert werden, sind ebenso absurd wie falsch. Gleiches gilt für die Unterstellung, dass Landes- und Bundeszuschüsse „ohne Umwege gleich auf das Konto der Kreiskasse“ gelangen.
Richtig ist vielmehr, dass der Hochtaunuskreis als Schulträger der Stadt Friedrichsdorf sehr weit entgegengekommen ist. So weit, wie es in der aktuell äußerst angespannten Haushaltslage möglich ist. Es ist nicht einzusehen, warum für die Stadt Friedrichsdorf andere Bedingungen gelten sollten, wie für anderen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis, die ebenfalls Investitionskostenzuschüsse für die Errichtung von Betreuungsplätzen zahlen.
Aus Sicht des Hochtaunuskreises stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Stadt Friedrichsdorf hatte sich Anfang der 2000er Jahre dazu entschieden, die hortähnliche Schulkindbetreuung in Eigenregie und in eigenen Räumlichkeiten durchzuführen und nicht – wie alle anderen Kommunen des Hochtaunuskreises – an den Schulen zusammen mit dem Schulträger Betreuungszentren zu errichten.
Bereits im Schulentwicklungsplan 2019 wurde vonseiten des Kreises deutlich auf die wachsenden Schülerzahlen im Schulbezirk der Peter-Härtling-Schule hingewiesen und als mögliche Maßnahme eine Schulerweiterung genannt. Dabei wurde auch überlegt, neben dem zusätzlichen Grundschulzug und der Mensa, deren Errichtung unbestritten Aufgabe des Kreises ist, auch die Räumlichkeiten für die Betreuung beziehungsweise Ganztagsangebote zu schaffen. Für die Betreuung war und ist aber nach wie vor die Stadt Friedrichsdorf zuständig, die dafür auch die Kosten übernehmen muss. Nicht zuletzt deswegen hat die Stadt Friedrichsdorf aus eigenen Mitteln Container für ein Betreuungsangebot auf dem Gelände der Schule errichtet als Interimslösung, bis der Erweiterungsbau mit geeigneten Räumlichkeiten für eine Betreuung abgeschlossen ist. Mit der Stadt war stets kommuniziert, dass dafür ein Investitionskostenzuschuss zu übernehmen ist. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte eine Verwaltungsvereinbarung getroffen werden. Seit 2020 hat der Kreis versucht, eine solche Vereinbarung mit der Stadt Friedrichsdorf herbeizuführen. Allerdings konnte keine Einigung erzielt werden.
Seit 2022 führt der Kreis die Erweiterung der Grundschule mit Betreuungszentrum in seinem Investitionsprogramm auf und stellt die Mittel dafür im Haushalt bereit. Allerdings immer unter Voraussetzung, dass die Stadt den Investitionskostenzuschuss – wie übrigens alle anderen Kreiskommunen auch – zahlt. Erst Anfang des Jahres kamen zwischen Stadt und Kreis konkrete Gespräche in Gang, die in der nun vorliegenden Verwaltungsvereinbarung mündeten und die mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 final auf Verwaltungsebene abgestimmt wurde.
An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass der Kreis bereits einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1 Million Euro pro Betreuungsgruppe hätte verlangen können. Dies hat er aber nicht getan, sondern „nur“ 700.000 Euro pro Gruppe gefordert. Somit hat der Kreis bei vier Betreuungsgruppen auf 1,2 Millionen Euro verzichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung und auch der angespannten Finanzlage des Kreises ist dies als ein Entgegenkommen zu betrachten und mitnichten mit einer Erpressung gleichzusetzen.
Ähnliches gilt für den genannten Vorwurf, der Hochtaunuskreis habe Mittel des Ganztagsinvestitionsprogramms vereinnahmt, die eigentlich der Stadt Friedrichsdorf zustünden. Die Zuschüsse sind gemäß Förderrichtlinie des Landes an Bedingungen geknüpft. So muss eine Schule bereits im Profil des Ganztagsprogramms sein, um förderfähig zu sein. Dies ist bei der Peter-Härtling-Schule bislang nicht der Fall, da, wie oben aufgeführt, die Betreuung von der Stadt in Eigenregie durchgeführt wird. Dies kann man aber schwerlich dem Kreis zum Vorwurf machen.