Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
Bestimmte Stoffe, die im privaten und gewerblichen Bereich verwendet und gelagert werden, sind wassergefährdend. Dazu zählen unter anderem mineralölhaltige Betriebsmittel, Diesel- und Vergaserkraftstoff, Säuren und Pflanzenschutzmittel.
Solche Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe sind in Abhängigkeit vom Volumen (Menge) und der Wassergefährdungsklasse des gelagerten Stoffes anzeigepflichtig beziehungsweise prüfpflichtig.
Die Anzeige erfolgt mit dem unterstehenden Formular beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.
Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Bundes-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Grundsätzlich müssen diese Lageranlagen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten können.
Welche Anforderungen an ihre Lageranlage gestellt werden, können Sie beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz erfragen.
Ansprechpartner/innen für folgende Städte und Gemeinden sind:
Herr Ackermann: Friedrichsdorf und Kronberg im Taunus
Frau Muth: Bad Homburg vor der Höhe, Königstein im Taunus, Oberursel (Taunus) und Usingen
Herr Spöhrer: Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Wehrheim und Weilrod
Frau Woit: Glashütten, Schmitten im Taunus und Steinbach (Taunus)
Formulare:
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