Leistungen ab dem 1. Juni 2022

Ab dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehungsweise nach dem SGB XII.

Für diese Leistungen muss ein separater Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Vereinfachter Antrag auf Leistungen nach dem SGB II


  • Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse in Deutschland für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Mit dem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II können geflüchtete Personen bei öffentlich-rechtlichen Krankenkassen pflichtversichert werden. Bei der Krankenkasse besteht freie Wahl und man kann sich dort anmelden. Die Ausübung des Wahlrechts sollte bereits im Antrag angegeben werden. Die Anmeldung bei einer Krankkasse kann dann nach der Antragstellung erfolgen und die Unterlagen nachgereicht werden.
  • Kontoauszüge der deutschen Bankverbindungen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft seit der Einreise in Deutschland.
  • Nachweis über die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse (Kopie des Antrages) oder Bescheid der Familienkasse, wenn dieser bereits vorliegt. 

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

   Sollte bereits ein Mietvertrag abgeschlossen worden sein, ist eine Kopie vorzulegen.

 Weiter können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden.

https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfelder/Soziales-Integration/Soziale-Leistungen/Bildung-und-Teilhabe/

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Informationsseite des Kommunalen Jobcenter Hochtaunus:

Informationen KJC Hochtaunus

Damit Sie lückenlos Sozialleistungen erhalten, ist es wichtig möglichst schnell den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Jobcenter zu schicken:

per E-Mail: jobcenter@hochtaunuskreis.de

oder per Post:

Kommunales Jobcenter Hochtaunus

– Team Ukraine –

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Ihre Unterlagen können Sie auch persönlich einwerfen im Landratsamt in den Briefkasten vor Haus 3. Dieser ist 24 Stunden am Tag zugänglich.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie das Jobcenter unter:

Telefon: +49 6172 999-8999

E-Mail: jobcenter@hochtaunuskreis.de


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