Meldepflichten nach § 28b IfSG

Ausschließlich Meldepflichten nach § 28b IfSG für:

  • Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, und
  • Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7 IfSG.

Meldungen nach § 28b IfSG bitten wir ausschließlich an die E-Mail-Adresse IfSG_Meldungen@hochtaunuskreis.de zu versenden.



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