Minderung
Ab dem 1. Januar 2023 führen Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse wieder zu Leistungsminderungen. Wenn Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen wird, kann dies dazu führen, dass die finanzielle Unterstützung für einen bestimmten Zeitraum gemindert wird. Minderungen infolge von Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen treten nicht ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und nachgewiesen wird oder die Leistungsminderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.