O.K.I.
Die Maßnahme O.K.I. (Orientieren, Kompetenzen feststellen, Integrieren) zur Jugendsozialarbeit unterstützt junge Geflüchtete im Alter von 16 bis 27 Jahren, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Sie richtet sich insbesondere an diejenigen, die den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zugeordnet sind.
Das Ziel der Maßnahme ist es, Flüchtlingen durch individuell angepasste Inhalte, sowohl in beruflicher Vorbereitung als auch in Sprachförderung, zu helfen. Sie basiert auf der Entwicklung beruflicher Fähigkeiten und einem ganzheitlichen Verständnis von Kompetenzen, um die Teilnehmenden für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung zu qualifizieren. Die Flexibilität und Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen der Teilnehmenden erleichtern den Übergang in den Arbeitsmarkt.
Zu den spezifischen Teilzielen gehören die Vorbereitung auf Berufsausbildungen oder den direkten Arbeitsmarkteinstieg, zielgerichtete Sprachförderung, Schulungen in digitalen Kompetenzen und der Abbau individueller Hindernisse. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Förderung politischer Bildung, insbesondere für junge Menschen aus verschiedenen Kulturen, um ein Verständnis für gesellschaftliche Normen, Frauenrechte und Demokratie in Deutschland zu entwickeln.
Die Maßnahme wird durch das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft (www.bwhw.de) durchgeführt und aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Hochtaunuskreises gefördert. Der Erfolg der Maßnahme wird nicht nur an der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, sondern auch an der Reduzierung von Integrationshindernissen gemessen.