Persönliches Budget
Mit dem persönlichen Budget sollen die Rechte behinderter und pflegebedürftiger Menschen gestärkt werden.
Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen.
Budgetfähig sind Leistungen, die sich auf alltägliche und regemäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden.
Informationen, Auskünfte, Beratung und Anträge hierzu erhalten Sie bei den Sachbearbeitern/-Innen der Eingliederungshilfe. Für Rückfragen können Sie gerne an die Sachbearbeiter/-Innen von unserem Fachbereich eine E-Mail an folgernde E-Mail Anschrift senden: