Quarantänebescheinigung

Sie gehören zum medizinisch/pflegerischen Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren und benötigen für Ihren Arbeitgeber oder auch sonstige Zwecke eine Bescheinigung über eine angeordnete ihre Quarantäne nach § 4 Abs. 3 ff CobaSchuV?

Diese kann erst nach Ablauf der Quarantäne ausgestellt werden.

Hier können Sie die Anforderung für eine Quarantänebescheinigung ausfüllen

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