Sie haben einen mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag?

  • In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.

  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss Sie krankenversichern. In welcher gesetzlichen Krankenversicherung Sie Mitglied sein möchten, können Sie selbst entscheiden. Die Pflegeversicherung ist an die jeweils abgeschlossene Krankenversicherung gekoppelt. Wenn Sie sich für eine Krankenversicherung entschieden haben, teilen Sie diese Ihrer Arbeitsstelle mit. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier. -----> Verlinkung

  • Wenn Sie aus einem Land der europäischen Union kommen ist es wichtig, ob und wenn ja welchen Krankenversicherungsschutz Sie in Ihrem Heimatland haben. Die gesetzlichen Krankenkassen beraten Sie zu diesem Thema.

  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss den Beitrag zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung an Ihre gesetzliche Krankenkasse (= Einzugsstelle für Ihre Sozialversicherungsbeiträge) überweisen. Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden also von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zusammen gezahlt. Dazu wird ein Teil Ihres Gehaltes einbehalten.

  • Weitergehende Informationen zum Thema Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, kostenloses Servicetelefon: Deutsche Rentenversicherung : 0800/1000 480 0.

  • Allgemeine Auskünfte zum Thema Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung erhalten Sie auch hier. Die Beratung des Versicherungsamtes ist kostenlos.

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