Teichanlagen
Teichanlagen sind in der Regel künstlich angelegte Gewässer. Die Teichanlagen im Hochtaunuskreis werden überwiegend als Angelteiche oder zur Fischzucht genutzt. Einige Teiche dienen auch als Feuchtbiotope dem Arten- und Naturschutz.
Garten- oder Zierteiche, ohne Benutzung eines Fließgewässers (Himmelsteiche) benötigen grundsätzlich keine wasserrechtliche Erlaubnis.
Teichanlagen sind dann erlaubnispflichtig, wenn Sie mit Wasser aus einem Fließgewässer gespeist werden und/oder eine Einleitung in ein Gewässer erfolgt.
Für Anlagenstandorte in Schutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten bedarf es einer gesonderten Überprüfung der geltenden Vorschriften.
Den Umfang und Inhalt der Unterlagen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Merkblatt zur Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus Gewässern für Teichanlagen
Die Erteilung der Erlaubnis ist nach Maßgabe des Hessischen Verwaltungskostengesetzes kostenpflichtig.