Tuberkulosefürsorge
Information zur Erkrankung
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit besonders der Lunge, die ausschließlich durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen wird (Husten, Niesen, Sprechen). Entscheidend für eine effektive Tuberkulosebekämpfung und die Verhütung der Weiterverbreitung der Tuberkulose sind die Entdeckung erkrankter und infektiöser Personen und eine schnell einsetzende effiziente Therapie. Zum Schutz der Bevölkerung muss in Deutschland jede Erkrankung an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose gemeldet werden. Der Fachbereich Gesundheitsdienste übernimmt in diesem Zusammenhang Ermittlungen, sowie Beratung von Kontaktpersonen ein.
Aufgaben der Tuberkulosefürsorge
- Überwachung der an Tuberkulose erkrankten Personen über mehrere Jahre
- Erfassen der Kontaktpersonen (Familie, Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten und Freundeskreis)
Die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen hängen von der jeweiligen Ansteckungsgefahr im Einzelfall ab.
Der Aufforderung durch den Fachbereich Gesundheitsdienste zu dieser Untersuchung muss nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 25 Abs. 3) Folge geleistet werden.
Wegen der langen Inkubationszeit werden Wiederholungen der Untersuchungen evtl. in bestimmten Abständen mit einer Blutentnahme (Quantiferon-Test) und evtl. einer Röntgenuntersuchung erforderlich.