Unterhaltsvorschuss Rückholung
Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf das Land über, das sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Es werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen überprüft und festgestellt, ob und ggf. in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Bei mehreren minderjährigen Kindern sind diese gleichermaßen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass laufender Kindesunterhalt vor anderen Verpflichtungen Vorrang hat.