Verhalten nach Wolfübergriff auf Weidetiere

Um es deutlich zu sagen: Kein Schutz ist 100-prozentig sicher, es kann dennoch zu einem Riss durch einen Wolf kommen.

Wenn Sie tote oder verletzte Weidetiere vorfinden, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Kümmern Sie sich um leidende Tiere. Rufen Sie bei Bedarf einen Tierarzt.
  2. Verändern Sie möglichst wenig am „Tatort“, um die Ursachen (War es tatsächlich ein Wolf? Wie hat er es geschafft?) klären zu können. Nur wenn ein Wolf genetisch nachgewiesen werden kann, wird der Riss als Wolfsriss anerkannt.
  3. Für einen genetischen Nachweis werden an gerissenen und verletzten Weidetieren sowie an Hinterlassenschaften am Fundort DNA-Proben entnommen. Sehr wichtig ist es deshalb, dass Sie als Tierhalterin oder Tierhalter darauf achten, dass die Spuren nicht verunreinigt werden!

Dazu folgende Hinweise:

    • Soweit möglich, keine Spuren zerstören – direkt am Fundort und in der Umgebung (Tritte, Fahrzeuge).
    • Eigene Hunde fernhalten, andere Weidetiere wegsperren.
    • Spuren dokumentieren (Fotos).
    • Totes Tier an Ort und Stelle belassen.
    • Durch saubere Plane vor Witterung oder Fraß schützen.

Melden Sie den Rissverdacht (werktags von 8 bis 16 Uhr der Wolfshotline, Telefon: (0641) 20009522, außerhalb dieser Zeiten bei den Wolfsberatern im Landkreis: Dr. Anne Gissel, Telefon 0171-9916099, und Wolfgang Maurer, Telefon: 0160-94413869.

Schadensausgleich

Wenn Sie Ihre Herde gemäß den Vorgaben geschützt haben und es dennoch zu einem Übergriff durch den Wolf kommt, unterstützt Sie das Land Hessen finanziell.

Voraussetzung ist, dass der Schaden nachweislich durch einen Wolf geschehen ist. Hier gilt der genetische Nachweis durch eine DNA-Analyse.

Bei einem nachgewiesenen Schaden durch einen Wolf werden Tierverluste, Schäden durch einen Wolfsangriff, Tierarztkosten und Medikamentenkosten erstattet. Informationen finden Sie unter dem Link Informationen zum Schadensausgleich

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben