Versickerung von Niederschlagswasser

Regenwasser (Niederschlagswasser) füllt die Grundwasserspeicher regelmäßig auf. Flächenversiegelung gefährden dies. Die gezielte Versickerung des Regenwassers ist deshalb vorteilhaft für die Umwelt. Wegen möglicher Verschmutzung des Regenwassers ist die gezielte Versickerung gemäß Wasserhaushaltsgesetz in der Regel erlaubnispflichtig.

Ob ihre geplante Versickerung gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz erlaubnispflichtig ist, können Sie beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) erfragen.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass von der Versickerungsanlage keine wesentliche Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeht. Dies erfolgt im Allgemeinen unter Zuhilfenahme technischer Regelwerke wie dem Arbeitsblatt A 138 und dem Merkblatt M 153 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall [DWA] e.V.).

Merkblatt zur Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser

Ansprechpartnerinnen für folgende Städte und Gemeinden sind

Frau Martius: Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Oberursel (Taunus), Steinbach (Taunus), Usingen, Wehrheim und Weilrod

Frau Nazahn: Bad Homburg vor der Höhe, Friedrichsdorf, Glashütten (Taunus), Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus und Schmitten im Taunus

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben