Ein Visum ist die Berechtigung, in ein bestimmtes Land einzureisen. Sofern ein Visum für einen längeren Aufenthalt bzw. keinen reinen Besuchsaufenthalt erteilt werden soll, ist die Zustimmung der Ausländerbehörde grundsätzlich immer erforderlich.
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für Staatsangehörige aus:

EU-Staaten, Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA und Republik (Süd-)Korea

Weitere Ausnahmen bestehen für bestimmte Länder für Aufenthalte bis 3 Monate ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit (z.B. Touristen oder Besucher). Welche Länder unter diese Ausnahme fallen, erfahren Sie bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung, auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder bei Ihrer Ausländerbehörde.

Kurzaufenthalts-Visum

Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann die Besuchszeit bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland betragen. Es gilt für private Besuche, touristische Zwecke und Geschäftsreisen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird es auch „Visum für Besuchs- und Geschäftsaufenthalte“ genannt.

Wenn Sie mehr zu den Einreisebestimmungen und über das Kurzaufenthalts-Visum erfahren möchten, dann klicken Sie auf nachfolgend genannten Link des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt

Dort können Sie auch das Antragsformular für ein Schengen-Visum herunterladen.

Der Antrag ist vor der Einreise in der deutschen Vertretung im Heimatland zu stellen, für den Zeitraum, den man in Deutschland verbringen möchte.

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