Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sind Gebiete, die Trinkwassergewinnungsanlagen und Heilquellen vor qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen schützen. In den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen werden bestimmte Aktivitäten und Nutzungen in Abhängigkeit der Schutzzonen eingeschränkt beziehungsweise verboten.

Von diesen Restriktionen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Befreiung, über die im Einzelfall auf Antragstellung beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz, unter Hinzuziehung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie entschieden wird.

Die Schutzgebietsverordnungen im Hochtaunuskreis werden beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Lessingstraße 16-18, 65189 Wiesbaden und bei dem jeweiligen Betreiber der Gewinnungsanlage (Kommune beziehungsweise Stadtwerke) verwahrt und können dort auf Anfrage eingesehen werden.

Eine Übersicht über die Wasserschutzgebiete in Hessen erhalten Sie auch über folgenen Link des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie.

Hinweis:

Die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser liegt in der Verantwortung der regional zuständigen Stadtwerke beziehungsweise Kommune. Dort kann man unter anderem Informationen zur Qualität des Trinkwassers im Versorgungsgebiet erfragen.

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