Wasserrahmenrichtlinie

Die Bewirtschaftungsziele der Ende des Jahres 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurden im Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Seit Dezember 2009 liegt in Hessen der Bewirtschaftungsplan 2009-2015 vor, worin als grundsätzliches Ziel für Oberflächenwasserkörper der gute chemische und ökologische Zustand beziehungsweise das gute ökologische Potenzial definiert wurde.

Um das Ziel zu erreichen wurde im Maßnahmenprogramm der Handlungsbedarf in Form von 20 Maßnahmengruppen dargelegt. Die hierin beschriebenen erforderlichen Maßnahmen sind durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen (Stadt, Gemeinde, Verband) zu ergreifen. Der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz unterstützt die Städte und Gemeinden fachlich bei der Planung und Durchführung der im Maßnahmenprogramm aufgeführten Punkte und ist gleichzeitig Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im Hochtaunuskreis.

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat informiert auf seiner Homepage über die hessische Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

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