Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen / Nachweise sind in Kopie vorzulegen:

  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch, ggf. gleichwertiger Nachweis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über ggf. erfolgte Namensänderungen des Kindes
  • Erweiterte Meldebescheinigungen des Kindes und des antragstellenden Elternteils
  • Aufenthaltserlaubnis des antragstellenden Elternteils und des Kindes (sofern Nicht-EU-Angehörige)
  • Schul-/Ausbildungsbescheinigung des Kindes (sofern 15 Jahre oder älter)
  • Ggf. Einkommensnachweis des Kindes, ggf. auch über Halbwaisenbezüge oder Ähnliches
  • Ggf. Nachweis über den SGB II- / SGB XII-Bezug des antragstellenden Elternteils und des Kindes
  • Ggf. Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
  • Ggf. Nachweis der Vaterschaft (sofern sich dies nicht aus der Geburtsurkunde ergibt)
  • Ggf. Nachweis über laufendes Vaterschafts- oder Anfechtungsverfahren
  • Ggf. Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder gleichwertiger Nachweis
  • Ggf. Aufenthaltsnachweise des anderen Elternteils (sofern in Krankenhaus, Heil- oder Pflegeanstalt, Haft)
  • Ggf. Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Urteil) des Kindes
  • Ggf. Nachweis der Unterhaltszahlungen für das Kind, z.B. Kontoauszüge, Quittungen
  • Ggf. Nachweis über Bemühungen (eines Rechtsanwalts oder Beistands) zur Unterhaltsgeltendmachung

Sofern Sie Kontoauszüge einreichen, beachten Sie bitte folgendes:

Bei der Vorlage von Kontoauszügen sind Schwärzungen der Empfänger von Zahlungen (nicht des „zu zahlenden Betrags“) zulässig, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten (wie z.B. Parteizugehörigkeit, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben) offengelegt werden müssten. Dies betrifft z.B. den Verwendungszweck bei Zahlungen an Kirchen und Gewerkschaften oder Parteispenden.


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