Wohnbauförderung

Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Das Land Hessen hilft bei der Finanzierung privater Neubauprojekte, beim Kauf eines neu errichteten Eigenheimes, beim Bestandserwerb und im sozialen Wohnungsbau. Aus diesem Grund sollten Sie sich ausreichend nach den Förderungsmöglichkeiten und Förderungsvoraussetzungen erkundigen.

Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Nachrangig in begründeten Fällen: Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung.

Voraussetzungen

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein beziehungsweise der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei den Wohnungsbauförderungsstellen oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Liegt das Objekt im Hochtaunuskreis gibt Ihnen die Wohnungsbauförderungsstelle des Hochtaunuskreises gerne weitere Auskunft. Für Objekte innerhalb des Stadtgebietes Bad Homburg ist die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe selbst zuständig. Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Detaillierte Informationen und eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenKfW-FörderbankBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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