Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde beschränkt sich im Wesentlichen auf anlagenbezogene Immissionen im Bereich der Baustellen, Gaststätten, Spielhallen, Motorsportanlagen, Schießstände, Messen, Ausstellungen, Märkte, Musik- und Theaterveranstaltungen im Freien, Public Viewing, Feuerungsanlagen, Tierhaltung- und Tierzucht, Anlagen der Landwirtschaft, Sportanlagen und im nichtgewerblichen Bereich. Dies betrifft den gesamten Hochtaunuskreis.

Für Anlagen, die eine Genehmigung nach dem BImSchG (4. BImSchV) benötigen, und die meisten anderen Anlagen im gewerblichen Bereich ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben