Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Nach dem russischen Angriff in der Ukraine hat der Hochtaunuskreis erste Maßnahmen eingeleitet, um schnellstmöglich humanitäre Hilfe für die Menschen in der Kriegsregion zu leisten. Auf dieser Seite stellt der Landkreis alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen im Hochtaunuskreis Informationen bereit. Europa, Deutschland, Hessen und auch der Hochtaunuskreis stehen solidarisch an der Seite der Ukrainnerinnen und Ukrainer. Für alle, die unter dem Angriffskrieg zu leiden haben, möchte der Landkreis schnell und möglichst unbürokratisch seinen Beitrag zur Unterstützung und Hilfe leisten. 


Ukrainische Flagge

Hier die Ersten wichtigen Informationen im Überblick:

Ankunft und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

Bei Fragen zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine wenden Sie sich an ukraine@hochtaunuskreis.de oder melden sich telefonisch unter 06172 999 4994 (Das Telefon ist von Montag bis Freitag zwischen 9 – 15 Uhr besetzt).

Geflüchtete, die in Bad Homburg v.d.H. ankommen und keine Unterkunft bei Freunden oder Bekannten haben, wenden sich bitte an ukraine-hilfe@bad-homburg.de.

Leistungen ab dem 1. Juni 2022

Ab dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehungsweise nach dem SGB XII.

Für diese Leistungen muss ein separater Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Vereinfachter Antrag auf Leistungen nach dem SGB II


  • Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse in Deutschland für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Mit dem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II können geflüchtete Personen bei öffentlich-rechtlichen Krankenkassen pflichtversichert werden. Bei der Krankenkasse besteht freie Wahl und man kann sich dort anmelden. Die Ausübung des Wahlrechts sollte bereits im Antrag angegeben werden. Die Anmeldung bei einer Krankkasse kann dann nach der Antragstellung erfolgen und die Unterlagen nachgereicht werden.
  • Kontoauszüge der deutschen Bankverbindungen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft seit der Einreise in Deutschland.
  • Nachweis über die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse (Kopie des Antrages) oder Bescheid der Familienkasse, wenn dieser bereits vorliegt. 

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

   Sollte bereits ein Mietvertrag abgeschlossen worden sein, ist eine Kopie vorzulegen.

 Weiter können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden.

https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfelder/Soziales-Integration/Soziale-Leistungen/Bildung-und-Teilhabe/

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Informationsseite des Kommunalen Jobcenter Hochtaunus:

Informationen KJC Hochtaunus

Damit Sie lückenlos Sozialleistungen erhalten, ist es wichtig möglichst schnell den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Jobcenter zu schicken:

per E-Mail: jobcenter@hochtaunuskreis.de

oder per Post:

Kommunales Jobcenter Hochtaunus

– Team Ukraine –

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Ihre Unterlagen können Sie auch persönlich einwerfen im Landratsamt in den Briefkasten vor Haus 3. Dieser ist 24 Stunden am Tag zugänglich.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie das Jobcenter unter:

Telefon: +49 6172 999-8999

E-Mail: jobcenter@hochtaunuskreis.de


Anmeldung und soziale Leistungen 

Folgende Schritte sind nach Bezug einer Unterkunft (Privat oder in Gemeinschaftsunterkünften) notwendig:

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune. Hierzu benötigen Sie Reispässe / Geburtsurkunden und Wohnungsgeberbescheinigung.
  • Aufenthalt mitteilen bei der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises (zuständig für alle Kommunen außer Bad Homburg). Dazu bitte Kopie der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und Kopien von Pässen oder Geburtsurkunden an folgende Email-Adresse senden: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de

Einen Termin zur Registrierung und Abgabe der Fingerabdrücke wird im Nachgang per Post übersendet oder bei Angabe einer E-Mail-Adresse per E-Mail vergeben.

Für diesen Termin benötigen Sie:

      - biometrischer Pass (wenn vorhanden)

      - Meldebescheinigung

      - biometrisches Passfoto

      - Falls bereits vorhanden Kontoverbindung, Mietvertag inkl. Vermieterbescheinigung

Für die Vorsprache im Landratsamt ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Hinweise zum Aufenthaltsrecht

Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 23. Mai 2022 in das Bundesgebiet einreisen, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. (§ 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV).

Ukrainische Flüchtlinge halten sich demnach rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf und es entstehen Ihnen aufenthaltsrechtlich keine Nachteile! Zudem ist ukrainischen Flüchtlingen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet.

Hinweis zum elektronischen Aufenthaltstitel

Bedarf an Kleidung

Das Spendenzentrum des Hochtaunuskreises steht Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine offen. Dort gibt es für sie Kleidung und Haushaltsbedarf.
Das Spendenzentrum befindet sich in Bad Homburg, Gluckensteinweg 101.

Die Öffnungszeiten sind:
Dienstag: 10.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 13.00 Uhr

 

  

Impfungen

Im Impfzentrum des Hochtaunuskreises (Am Grünen Weg 1, 61352 Bad Homburg vor der Höhe) können die Geflüchteten täglich zwischen 10 und 18 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung geimpft werden. Eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. 

Schulbesuch

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine muss immer über das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes geschehen.

Zur Anmeldung wird benötigt

  • Kopie vom Ausweis
  • Kopie der Anmeldebescheinigung
  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten/Familienangehörigen

Übersenden per E-Mail an: NDHS.SSA.BadVilbel@kultus.hessen.de

Nachdem die ABZ-Mitarbeiter die Unterlagen überprüft haben, erfolgt zeitnah eine Rückmeldung an die betreffenden Familien und Schulstandorte.

Alle aus der Ukraine stammenden Kinder und Jugendliche können ohne vorherige amtsärztliche Untersuchung in der Schule aufgenommen werden. Das Gesundheitsamt wird die notwendige Untersuchung zeitnah und unkompliziert nachholen. Die Anmeldung beim Gesundheitsamt erfolgt über die Schulen.

Der Nachweis eines Impfschutz vor Masern ist bei der Aufnahme in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita/Schule) ist nach Vorgabe des HMSI für Kinder aus der Ukraine nicht zwingend erforderlich. Die Impfung kann nachgeholt, ein Impftiter nachgereicht werden.

Deutschkurse

Ein wichtiges Anliegen ist allen staatlichen Stellen ein zügiger und unbürokratischer Zugang zu Deutschkursen für Erwachsene. Ein erster Schritt können ehrenamtliche Treffen sein. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Kommune.

Das Land Hessen wird Deutschkurse („Deutsch-4U“) weiter fördern. Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung an

-        Internationaler Bund in Bad Homburg, Tel. 0171 9198194 (Di-Do 9-17 Uhr),

-        Starthilfe Hochtaunus in Usingen, Tel. 06081 5841443, oder

-        vhs hochtaunus in Oberursel, Tel. 06171 58480.

Integrationskurs: Geflüchtete aus der Ukraine können auf Antrag beim BAMF kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.

Folgendes wird für den Antrag benötigt:

-        Antrag

-        Kopie von Reisepass

-        Kopie von Aufenthaltstitel (oder eine Registrierung mit Vermerk „§24 AufenthG“)

Senden Sie diese Unterlagen bitte an

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ursulum 20, 35396 Giessen 

Eröffnung Bankkonto


Wer über ein deutsches Girokonto verfügt, bekommt die Sozialleistungen dorthin überwiesen. Das erleichtert die Abläufe. Girokonten können wahlweise bei allen Geldinstituten im Inland eröffnet werden. Girokonten bei der Taunussparkasse sind im ersten Jahr kostenfrei. Die Taunussparkasse hat einen Flyer erstellt als Hilfestellung für die Eröffnung. 

Im Innenhof des Landratsamtes gibt es die Möglichkeit dienstags bis freitags von 9 -14 Uhr ein Girokonto bei der Taunussparkasse zu eröffnen.

Anmietung einer Wohnung

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, die Sie anmieten möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Mietkosten im Rahmen der Mietobergrenzen des Hochtaunuskreises liegen.Übernommen werden nur Kosten für die Grundmiete, Neben- und Heizkosten.

Kosten für Internet, Telefon, Strom oder beim Gastgeber enthaltener Verpflegung werden nicht von uns gezahlt. Diese sind aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Bitte übersenden Sie die vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung an folgende Email-Adresse: team-ukraine@hochtaunuskreis.de

Sobald Sie von uns eine Zusicherung zur Übernahme der Mietkosten erhalten haben, können Sie die Wohnung anmieten. Die Mietkaution wird ebenso von uns übernommen.
Auf Antrag können die Mietkosten direkt auf das Konto des Vermieters gezahlt werden.

Sie können einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen, wenn Sie keine Möbel bzw. Elektrogeräte zur Einrichtung haben.
Da uns sehr viele Anträge dieser Art erreichen, bitten wir um Geduld, bis Sie von uns eine Rückmeldung erhalten.

Sonderhotline der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Mitarbeitende geben Auskunft zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Nummer 0911-178 7915 erreibar.


Wie kann ich helfen?

Sachspenden können abgegeben werden im Spendenzentrum des Hochtaunuskreises (Gluckensteinweg 101, Bad Homburg vor der Höhe). 

Die Öffnungszeiten sind:
Dienstag: 10.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 13.00 Uhr 

Für weitere Hilfsangebote haben wir die E-Mail-Adresse hochtaunuskreis-hilft@hochtaunuskreis.de eingerichtet.

Bitte geben Sie in der E-Mail auch eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.

Vielen Dank



Informationsflyer des Hochtaunuskreises

Angebote in den Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises

Weiterführende Informationen des Landes Hessen

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Hilfsportal der Bundesregierung

www.germany4ukraine.de




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