Datum: 05.12.2023

Hochtaunuskreis gewährt auch in diesem Jahr eine Weihnachtsbeihilfe

Hochtaunuskreis. Gerade Kinder lieben das Weihnachtsfest. Das mag auch daran liegen, dass es an Heiligabend Geschenke für sie gibt. Doch gerade für Eltern mit knappem Geldbeutel sind diese Geschenke eine besondere Herausforderung. Denn wenn alles Geld stets benötigt wird, um die Familie zu versorgen, dann gibt es keine Rücklagen, um Präsente für die eigenen Kinder zu kaufen.

Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises lässt daher allen Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren, die sich im Hilfebezug des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe zukommen. Sie wird in diesem Jahr erneut 30 Euro betragen. „Ich bin froh, dass wir auch dieses Jahr wieder die Weihnachtsbeihilfe auszahlen können“, sagt Kreisbeigeordnete Katrin Hechler. Ganz abgesehen davon, dass wir den Kindern damit eine große Freude ermöglichen, tragen wir auch dazu bei, dass eine Stigmatisierung verhindert wird.“ Denn es wäre schlimm, wenn die betroffenen Kinder und Jugendliche gegenüber ihren Freunden bekennen müssten, aus finanziellen Gründen an Weihnachten kein Geschenk erhalten zu haben.

Der Kreistag stellt insgesamt 115.290 Euro für 3843 Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Das Geld soll helfen, einen kleinen Wunsch zu erfüllen. Als hilfebedürftige Familien mit geringem Einkommen gelten diejenigen, deren vorhandenes Einkommen nicht ausreicht, den normalen Lebensunterhalt zu bestreiten und deren Einkünfte das Existenzminimum nicht überschreiten.

Die Weihnachtsbeihilfe wird auf Basis einer gemeinsamen Beschlussvorlage der Ausländerbehörde und dem Kommunalen Jobcenter Hochtaunus bewilligt. Der Kreisausschuss entscheidet jährlich erneut über die Auszahlung. Die Weihnachtsbeihilfe zählt als freiwillige Leistung, gesetzliche Regelungen oder ein Anspruch leiten sich hieraus nicht ab. Die Auszahlung erfolgt automatisiert zum Anfang des Monats Dezember.

Neben der Weihnachtsbeihilfe besteht für Familien mit geringem Einkommen, die Möglichkeit, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Landes Hessen zu nutzen. Das Bildungspaket soll Familien bei der Finanzierung von Angeboten in Schule und Freizeit unterstützen. Aktivitäten in Vereinen, Mittagessen in der Schule, Musikunterricht in der Musikschule und mehr können den Kindern und Jugendlichen über dieses Leistungspaket ermöglicht werden.

Weitere Informationen zur Weihnachtsbeihilfe:
E-Mail: jobcenter@hochtaunuskreis.de
Telefon: 06172/9998999


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