Datum: 09.11.2023

Altes Klinikareal: Kreisausschuss spricht sich für Rückabwicklung aus

Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises hat der Rückabwicklung der Grundstücksverkaufsverträge „ehemaliges Klinikareal“ in Bad Homburg zugestimmt. Die Investoren, die Louis West GmbH & Co.KG und die Louis Ost GmbH & Co. KG, hatten dem Kreis mitgeteilt, dass aufgrund der stark veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihr ursprünglich verfolgtes Konzept nicht mehr umsetzbar sei. Auch Nachverhandlungen zwischen dem Kreis und den Investoren führten zu keiner für beide Seiten befriedigenden Lösung, so dass die Investoren den Kreis schließlich baten, eine Rückabwicklung des Kaufvertrags vorzunehmen.

Die Rückabwicklung betrifft mittelbar auch eine Regelung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Hochtaunuskreis und der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Darin hatte sich der Kreis verpflichtet, die bestehenden Gebäude auf dem alten Klinikareal abzureißen. Diese Abriss-Verpflichtung war im Rahmen des damaligen Bieterverfahrens an die Louis Ost GmbH & Co. KG übertragen worden. Mit diesen Abrissarbeiten hatte der Investor bereits begonnen, so dass derzeit nur noch das Haus „Berlin“ und die Schwesternwohnhäuser „Haus Schlesien“ und „Haus Pommern“ stehen.

Im Zuge der Verhandlungen um die Aufhebung des Vertrags einigten sich die Vertragspartner darauf, dass der Investor die noch stehenden Gebäude bis zum 30. Juni 2024 abreißen wird. Für den bereits geleisteten und den noch zu tätigenden Abriss zahlt der Hochtaunuskreis eine Pauschalsumme in Höhe von 3,5 Millionen Euro an den Investor, mit der alle Ansprüche abgegolten sind. Somit wird dem Hochtaunuskreis damit für die Neuausschreibung ein geräumtes Grundstück zur Verfügung stehen.

„Es ist natürlich schade, dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr realisierbar war, aber die jetzige Übereinkunft halte ich für sehr fair“, sagt Landrat Ulrich Krebs und verweist auf die aktuellen Marktkonditionen, wonach der komplette Abriss den Kreis einschl. Ausschreibung rund 8,2 Millionen Euro gekostet hätte. Zudem werde durch die Rückabwicklung ein möglicher langwieriger Rechtsstreit vermieden.

Zusätzliche Kosten für den Hochtaunuskreis entstehen bei der Rückabwicklung nicht, denn neben den Kosten für den weiteren Abriss werden auch die für den Aufhebungsvertrag von den Investoren übernommen.

Der Entwurf des Aufhebungsvertrages geht nun zur weiteren Beratung in den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss, bevor der Kreistag am 20. November final darüber entscheidet.

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