Datum: 27.10.2023

Pflegekräfte schneller in den Arbeitsmarkt bringen

Die Zahlen sind alarmierend. Nach statistischen Erhebungen fehlen in Deutschland derzeit rund 35.000 Fachkräfte in der ambulanten und stationären Pflege. Und damit nicht genug. Bis zum Jahr 2035 könnte diese Zahl sich noch einmal deutlich erhöhen. Kein Wunder also, dass der Fachkräftemangel im Bereich Pflege eine der dringlichsten gegenwärtigen gesellschaftlichen Probleme ist.

Auch im Hochtaunuskreis sind Pflegefachkräfte und Mediziner rar. Daher hat es sich das Relocation-Center im Hochtaunuskreis zur Aufgabe gemacht, sich besonders um diese Arbeitskräfte zu kümmern. Ziel der Einrichtung der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises ist es, ausländische Fachkräfte möglichst schnell in den deutschen Arbeitsmarkt zu bringen. Deshalb hatte das Relocation-Center nun zu einer Fachtagung ins Landratsamt des Hochtaunuskreises eingeladen.
„Wir wissen um die Sorgen und Nöte von Kliniken, Pflegeheimen und Pflegediensten“, versicherte Landrat Ulrich Krebs in seiner Begrüßung. Und weiter: „Seien Sie versichert, dass wir als Hochtaunuskreis alles tun werden, um Sie bei der Anwerbung von Fachkräften zu unterstützen. Denn wir brauchen jede Kraft, die wir gewinnen können.“ Dies sei aufgrund des demographischen Wandels eine dringende Notwendigkeit.

Gekommen waren zur Fachtagung neben Vertreten der Kliniken im Hochtaunuskreis und der drei Pflegeschulen im Kreis auch Mitarbeiter des Staatlichen Schulamts, des Relocation-Centers, der Träger für eine Qualifizierungsbegleitung Pflege und des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.

Kliniken, Heime und Pflegedienste klagen immer wieder über die langen Bearbeitungszeiten der Anträge. Warum das so ist, wurde bei dieser Tagung deutlich. Denn bis eine Arbeitserlaubnis ausgestellt ist, müssen viele Behörden mit ins Boot geholt werden. Die Arbeitnehmer selbst sind mit den komplizierten Abläufen oftmals überfordert, weswegen Hafida-Soraya Yilmaz vom Relocation-Center dafür warb, in den Einrichtungen einen festen Ansprechpartner für sie einzurichten.
Die Komplexität des Verfahrens fange schon mit der Einreise nach Deutschland an, so Yilmaz. Menschen aus Drittstaaten benötigen dafür ein Visum. Dazu brauchen sie unter anderem einen Arbeitsvertrag und einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Nach der Einreise geht der Gang durch den Bürokratie-Dschungel weiter. Denn ein Visum ist keine Aufenthaltsgenehmigung und schon gar nicht eine Berufserlaubnis. Dies sei aber vielen nicht klar. Für eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Registrierung beim Einwohnermeldeamt notwendig. Ebenso müssen eine Arbeitgeberbescheinigung und Gehaltsnachweise sowie einen Wohnraum- und einen Krankenversicherungsnachweis vorgelegt werden. Erst dann kann die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Oftmals ist es aber nicht so einfach, trotz des Arbeitsvertrags sogleich eine Beschäftigung aufzunehmen. Denn gerade im Bereich Pflege gibt es genaue Qualifizierungsregeln. Diese werden vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege geprüft. Wie das abläuft, erklärte Lukas Hofmann, Teamleitung Ausländische Anerkennung Pflegefachberufe im Landesamt. Nach einer schriftlichen Antragstellung erfolgt zunächst eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Ist dies nicht der Fall müssen Dokumente nachgereicht werden. Erst dann kann die Prüfung erfolgen, ob der im Ausland gemachte Abschluss dem in Deutschland entspricht. Werden die vorgelegten Abschlüsse anerkannt und entsprechen auch die übrigen Vorlagen den rechtlichen Ansprüchen, kann das Landesamt die Berufserlaubnis erteilen. Allerdings räumte Hofmann ein, dass dies selten der Fall ist. Zumeist werde festgestellt, dass die Ausbildung nicht den deutschen Vorgaben entspricht. Dann ergeht ein Defizitbescheid, so dass der Antragsteller die Möglichkeit erhält, notwendige Qualifizierungsmaßnahmen zu ergreifen. Erst nach deren erfolgreichem Abschluss kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung wird das Staatliche Schulamt eingeschaltet. Denn hier wird – nach schriftlichem Antrag - überprüft, ob die vorgelegten Zeugnisse und Abschlüsse deutschen Standards entsprechen. Dazu müssen entsprechend Dokumente in beglaubigten Kopien bzw. in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Und da fast jedes Land andere Ausbildungskriterien hat, sind oftmals langwierige Prüfungen die Folge. Das Ergebnis wird dann an das Landesamt übermittelt, der es in seine Bewertung einfließen lässt.

Hat der Antragsteller vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege einen Feststellungsbescheid über seine beruflichen Defizite erhalten, kann er Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren. Sehr häufig seien dies Sprachkurse, erläuterten Begzada Velic und Felix Neuber vom IQ-Netzwerk Integration durch Qualifizierung, die solche Qualifizierungskurse anbieten. Gefordertes Niveau sei hier B2, damit die Pflegekräfte auch mit Patienten und Vorgesetzten kommunizieren können. Mitunter müssen aber auch Kenntnisprüfungen abgelegt werden, damit die Pflegekräfte ihre fachlichen Fähigkeiten nachweisen. Bei alldem unterstütze das Netzwerk die angehenden Arbeitskräfte.

Nicht einfacher wird es aber auch dadurch, dass die oben geschilderten Abläufe nur für Pflegekräfte gelten. Für Gesundheitsfach- und Heilberufe gelten unterschiedliche Regelungen, so dass hier kein einheitliches standardisiertes Verfahren möglich ist. „Schon aus den bürokratischen Abläufen wird klar, dass eine schnelle Arbeitsaufnahme von Pflegekräften oftmals nur Wunschdenken ist“, sagte Katrin Hechler abschließend. Umso wichtiger sei aber eine Verzahnung der Behörden mit den Anbietern von Qualifizierungsmaßnahmen, Kliniken, Heimen und Pflegediensten. Man müsse Hand in Hand arbeiten, um die gesetzlich vorgegebenen Abläufe zu optimieren. Genau deswegen habe man zu dieser Fachtagung eingeladen.

Lob gab es anschließend von den Gästen, die zur Fachtagung gekommen waren. Joachim Wessing, Geschäftsführer der Asklepios-Klinik in Falkenstein, bedankte sich für die aufschlussreichen Gespräche. Es sei wichtig, die verschiedenen Beteiligten an einem Tisch zu haben, um zu verstehen, wie solche Prozesse bis hin zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis ablaufen.


Kontakt:

Relocation-Center
Hochtaunuskreis
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Haus 3
61352 Bad Homburg
E-Mail: relocation@hochtaunuskreis.de

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