Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Volltext

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Ansprechpunkt

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Kosten

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Frist

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2014
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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