Datum: 14.06.2021

Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf stark fre-quentierten Wegen und Plätzen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird aufgehoben

Ab morgen, 15. Juni 2021, müssen Bürger*innen im Freien an bestimmten Orten, für die bislang per Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises eine Maskenpflicht galt, keine Maske mehr tragen. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf stark frequentierten Wegen und Plätzen in Bad Homburg, Königstein, Oberursel und Weilrod wird aufgehoben.

„Die Inzidenzwerte in unserem Landkreis weisen anhaltend ein niedriges Niveau auf, so dass wir in Absprache mit den betroffenen Kommunen diesen Schritt verantworten können“, sagte Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr. Aufgrund der positiven Zahlen sei die Pflicht, im Freien eine Maske zu tragen, in vielen Situationen nicht mehr angemessen. „Wir setzen aber weiterhin auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen Bürgers zu erkennen, ob ein Mund-Nasen-Schutz in einer bestimmten Situation sinnvoll ist oder nicht.“

Betroffen von dieser Regelung ist nur die durch Allgemeinverfügung für bestimmte Wege und Plätze im Kreisgebiet angeordnete Maskenpflicht im Freien. In allen anderen Bereichen, in denen laut den Vorgaben des Landes Hessen Maskenpflicht angeordnet ist, wie zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, im Einzelhandel, in der Gastronomie und im ÖPNV (inkl. Bushaltestellen und Bahnsteige), bleibt sie unverändert bestehen.

Eine Übersicht über die Corona-Regeln, die aktuell im Hochtaunuskreis gelten, findet sich unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln.

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