Datum: 27.01.2022

Gemeinsame Informationsstelle des Jugendamtes und des Eingliederungshilfeträger für Kinder und junge Heranwachsende mit Behinderung im Hochtaunuskreis

Das Beratungsangebot des Hochtaunuskreises für Kinder und junge Heranwachsende mit Behinderung sowie deren Angehörige wurde durch eine kreiseigene Informationsstelle erweitert.

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (kurz BTHG) nimmt grundlegende Veränderungen im System der Eingliederungshilfe nach den So-zialgesetzbüchern SGB VIII und dem SGB IX vor. Bürgern des Hochtaunuskreises steht als Ansprechpartner bei Fragen rund um Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB IX künftig eine kreiseigene Informationsstelle zur Verfügung. Ziel der Informationsstelle ist es, Ratsuchenden einen schnellen Zugang bei Fragen zu Leistungen für das Kind mit Teilhabebeein-trächtigung ab 0 Jahre bis Schulende zur Verfügung zu stellen und beim Finden von richtigen Hilfen und Unterstützungsangebo-ten behilflich zu sein.

„Wir möchten erreichen, dass durch diese gemeinsame Informationsstelle kurze Wege mit verbindlichem Handeln sichergestellt sind:“ betont Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Katrin Hechler. Bei Fragen, die nicht zum Leistungsbereich gehören erfolgt eine Verweisberatung zur zuständigen Stelle. Für Fragen, die den Leistungsbereich (SGB VIII und SGB IX) betreffen erfolgt eine zügige Weiterleitung an die zuständige Stelle innerhalb des Hauses, die dann Kontakt mit der ratsuchenden Person aufnimmt.

Die Informationsstelle wird ab 1. November 2021 telefonisch jeden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 10 bis 12.00 Uhr für Ratsuchende erreichbar sein. Zusätzlich können Anfragen auch per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen der Informationsstelle:

Telefon: 06172 – 999 – 9870
FAX: 06172 – 999 – 9871
E-Mail: informationsstelleSGBIX@hochtaunuskreis.de

Auf Wunsch wird der aktuelle Flyer der Informationsstelle gerne zugesendet. Für ratsuchende Bürger die ihren Wohnsitz in der Stadt Bad Hom burg haben, erfolgt weiterhin die Beratung über den sozialen Dienst der Stadt Bad Homburg.

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