Datum: 14.06.2022

Höhere Löhne: Geschäftsführung und Betriebsrat der KiT GmbH unterschreiben Betriebsvereinbarung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist heute für viele Familien schon allein aus wirtschaftlichen Gründen ein absolutes Muss. Damit das aber funktioniert, sind die Eltern auf entsprechende Betreuungsangebote im U3- und Ü3-Bereich sowie in den Schulen angewiesen. Ebenso werden Integrationshelfer gebraucht, also Personen, die Kinder mit einem Handicap beim Schulbesuch unterstützen. Genau hier setzt die Arbeit der Kinderbetreuung im Taunus (KiT) GmbH ein, einer vom Hochtaunuskreis gegründeten gemeinnützigen Gesellschaft. Die über 700 Mitarbeiter von KiT sind in rund 50 Einrichtungen - Kitas, Betreuungszentren und Schulen - tätig, um zu ermöglichen, dass beide Elternteile beruhigt einem Beruf nachgehen können, weil sie wissen, dass ihre Kinder in dieser Zeit gut versorgt sind.

„In der KiT wird eine ausgezeichnete und enorm wichtige gesellschaftliche Arbeit geleistet. Daher ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen bezahlt werden“, sagt Landrat Ulrich Krebs, der qua Amt Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der KiT ist. Umso mehr freut es ihn, dass Geschäftsführung und Betriebsrat der Gesellschaft nun eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet haben, wonach die Löhne der Beschäftigten künftig an den Tariflohn im Öffentlichen Dienst angeglichen werden. Das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten künftig eine Vergütung, wie sie ihrer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst entspräche. Wird in Zukunft der Tarif im Öffentlichen Dienst erhöht, erhöht sich auch das Gehalt der Angestellten entsprechend. Die Betriebsvereinbarung soll bereits zum 1. Juli in Kraft treten. „Es waren sehr gute vertrauensvolle und vor allem auch konstruktive Gespräche“, lobt KiT-Geschäftsführer Egon Bank die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Für viele KiT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bedeutet diese Vereinbarung eine deutliche Gehaltsaufbesserung, kein Mitarbeiter wird schlechter gestellt. Das zeigt das Beispiel einer neu eingestellten Kraft ohne Berufserfahrung oder Qualifikation, die bislang eine Vergütung knapp über dem Mindestlohn (10,45 Euro pro Stunde) erhielten. Durch die neue Vereinbarung wird der Stundenlohn nun 13,22 beziehungsweise 14,02 Euro betragen. Da die meisten Angestellten aber bereits längere Zeit bei KiT tätig sind, wird ihnen eine deutlich bessere Gehaltsstufe und damit auch ein höherer Lohn angeboten werden können. Die im Tarif verankerte Jahressonderzahlung zwischen 51,78 und 84,51 Prozent des Bruttomonatsgehalts kommt ebenfalls zur Anwendung. Zudem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit 1. Juni 2022 auch ein Jobticket, das eine weitere spürbare finanzielle Entlastung darstellt.

In den kommenden Wochen wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein entsprechender Änderungsvertrag unterbreitet, der zuvor vom Betriebsrat geprüft wurde. Da dies aber nicht in Gänze bis zum 1. Juli zu schaffen sein wird, wird der Überhang nach und nach abgebaut. Selbstverständlich bekommen alle Angestellten ihre höhere Vergütung dann auch rückwirkend ausbezahlt.

Für Geschäftsführer Bank bedeutet die Betriebsvereinbarung einen großen Schritt in Richtung Zukunft. „Durch die Gehaltsanpassungen werden wir als Arbeitgeber deutlich attraktiver.“ Das sei umso wichtiger, da Betreuungskräfte auf dem Arbeitsmarkt rar sind und die KiT personelle Verstärkung sucht. Auch die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde deutlich erhöht und das Betriebsklima verbessert. „Es ist eine Vereinbarung, bei der am Ende alle Seiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, KiT GmbH, Eltern und nicht zuletzt die Kinder profitieren“, so Bank abschließend.

Beim Betriebsrat sieht man das ähnlich. „Die über 700 Beschäftigten der KiT GmbH haben zweieinhalb Jahre Pandemie unter schwierigsten Bedingungen für Kinder und Angestellte durchgestanden und den Laden ,am Laufen gehalten‘“, sagt Betriebsratsvorsitzender Lukas Melzer. Auf das Geleistete sei man sehr stolz, aber es sei auch wichtig, dass diese Arbeit die gebührende Wertschätzung erhalte, wozu eine angemessene Vergütung gehöre. Dieses Ziel habe man mit der Betriebsvereinbarung erreicht. „Das fröhliche Lachen der Kinder ist uns immer sicher gewesen, jetzt lachen die Kolleginnen und Kolleginnen auch mit“, so der Betriebsratsvorsitzende abschließend!

Übrigens: Die KiT GmbH sucht für ihre vielfältigen Aufgaben weitere personelle Unterstützung. Wer Interesse daran hat, kann sich für weitere Informationen per E-Mail an Personal@kit.hochtaunuskreis.de wenden.


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