Datum: 22.03.2022

Hochtaunuskreis: Erste größere Zuteilung von 50 geflüchteten Menschen angekommen

Gut beschäftigt ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes derzeit mit der Registrierung der bereits im Landkreis lebenden ukrainischen Flüchtlinge, am gestrigen Abend sind noch einige Menschen dazukommen, die das Land Hessen zugewiesen hat. „Die Menschen suchen bei uns Zuflucht vor Krieg, Not und Zerstörung. Sie haben Schlimmes erlebt, lassen ihre Heimat zurück und benötigen unsere Unterstützung und Solidarität“, sagt Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Katrin Hechler. Bisher haben sich rund 1.000 Geflüchtete aus der Ukraine registriert. Viele hilfebedürftige Menschen werden auch über die Städte und Gemeinden direkt vermittelt.

Die ankommenden Menschen werden durch die Ausländerbehörde des Landkreises registriert und in Zusammenarbeit mit den Kommunen in Unterkünfte vor Ort gebracht. Über die Wohnraumbörse des Landkreises konnten bisher Plätze für 120 Menschen angeboten werden. „Die Zuweisung des angebotenen Wohnraumes vor Ort erfolgt in enger Absprache mit den Kommunen“, erklärt die Sozialdezernentin Katrin Hechler. Unsere Koordinierungsstelle „hochtaunuskreis hilft“ gibt für diesen Zweck die einzelnen Unterkunftsangebote weiter in die jeweiligen Rathäuser. Die Kommunen prüfen die Bedingungen und stimmen Zeitpunkt und Details der Unterbringung mit den Anbietenden ab. Sie kümmern sich auch um die Beförderung der Menschen von der Kreisverwaltung zu den Quartieren. „Dieses Vorgehen haben wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden vereinbart. Ihnen gilt ebenso wie den vielen Menschen, die privat helfen, ein großes Dankeschön für diese Zusammenarbeit“, sagt Katrin Hechler. Weiterhin sammelt der Landkreis zentral alle Wohnraum- und Unterkunftsangebote per E-Mail an hochtaunuskreis-hilft@hochtaunuskreis.de.

Kapazität der Ausländerbehörde ausgebaut
Die Kreisverwaltung hat zugleich Kapazitäten aufgebaut, damit die zugewiesenen Menschen aus der Ukraine an den Zuweisungsta-gen die Registrierung durch die Ausländerbehörde durchlaufen können. Das THW hat im Hof des Landratsamtes einen Aufent-haltsbereich geschaffen, der für wartende Menschen zur Verfügung steht – denn auch unabhängig von der regulären Zuweisung durch das Land suchen mittlerweile täglich ukrainische Geflüchtete die Ausländerbehörde des Landkreises auf. Der große Andrang bringt auch Wartezeiten auf die Dienstleistungen mit sich. Gegengesteuert wurde bereits. Die Zahl der Beschäftigten in der zuständigen Stelle wurden erhöht und die Öffnungszeiten erweitert.

Neuer Ablauf bei der Registrierung
Das Land Hessen weist nun jeden Montag neue Flüchtlinge dem Landkreis zu. Um einen reibungslosen Ablauf und eine geordnete Vorsprache in der Ausländerbehörde zu ermöglichen, ist es not-wendig die Zeiten für die Vorsprachen anzupassen. Ab dem 28. März, erfolgen montags grundsätzlich keine Vorsprachen mehr, da dies der feste Zuweisungstag des Landes Hessen ist. Von Dienstag bis Freitag besteht täglich eine Vorsprachemöglichkeit von 9 bis 12.00 Uhr. Niemand wird weggeschickt.

Dort erhalten die Vorsprechenden schnell und unbürokratisch einen Vorschuss (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge-setz) ausgezahlt, in Bar oder auf das Bankkonto, falls vorhanden. Bei Bedarf wird auch ein Krankenschein für eine medizinische Behandlung ausgestellt. Im Anschluss wird ein Termin zur Registrierung und Abgabe der Fingerabdrücke vergeben.

Für die erste Vorsprache benötigt die Ausländerbehörde:

- biometrischer Pass (wenn vorhanden)
- Meldebescheinigung
- Falls bereits vorhanden Kontoverbindung, Mietvertag inkl. Vermieterbescheinigung

Bei Personen, die in Bad Homburg wohnen, die bereits in der Aus-länderbehörde der Stadt Bad Homburg vorgesprochen haben und im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind, bringen bitte mit:

- eine Fiktionsbescheinigung
- die Meldebescheinigung
- Falls bereits vorhanden Kontoverbindung, Mietvertag inkl. Vermieterbescheinigung

Es gilt nach wie vor die Corona-Regel nach 3G (geimpft, genesen oder getestet).

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