Illegale Wasserentnahme: Landkreis beobachtet kaum Verstöße
Die Hitzewelle ist noch nicht vorbei, und die Regentonnen sind schon länger leer: Da liegt es nahe, das Wasser zum Gießen der Gartenpflanzen aus dem nächsten Bach zu entnehmen, sofern dieser überhaupt noch Wasser enthält – aber ist das erlaubt? Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt hatte zum Schutz des Ökosystems der Oberflächengewässer die Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung vom Mittwoch, 6. Juli 2022, eingeschränkt, da auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten ist. Dies wird durch den Fachbereich auch zurzeit kontrolliert, der erfreulicherweise kaum Verstöße findet und bislang keine Bußgelder verhängen musste.
„Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der großen Hitze führen zahlreiche Gewässer im Hochtaunuskreis nur noch wenig Wasser. Kleinere Gewässer sind vereinzelt bereits vollständig ausgetrocknet. Erst nach ausdauernden Niederschlägen ist damit zu rechnen, dass sich die Situation wieder verbessert“, erklärt der Fachbereichsleiter der Unteren Wasserbehörde Thomas Golla. Kurze, starke Niederschläge, wie sie oft bei Gewitterregen auftreten, führten nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des
Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zum Zwecke der Bewässerung zu entnehmen, ist bis mindestens Mittwoch, 30. November 2022, untersagt. Bei weiter andauernder Trockenheit ist es möglich, dass dieser Zeitraum verlängert wird. Die Verfügung kann unter www.hochtaunuskreis.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Die Untere Wasserbehörde appelliert in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, und insbesondere an diejenigen, deren Gärten und Grundstücke an Bäche angrenzen: „Bitte halten Sie sich weiterhin an das Wasserentnahmeverbot auch wenn der Garten austrocknet. Wer in Zeiten anhaltender Trockenheit Wasser aus Bächen pumpt, nimmt mutwillig in Kauf, dass wertvollen Lebensräume für schützenswerte Tierarten wie die Bachforelle oder Steinkrebse trockenfallen und das Ökosystem Bach nachhaltig beschädigt wird.
Um die öffentliche Wasserversorgung in den Städten und Gemeinden im Landkreis nicht zu gefährden und damit ein Umschalten der Trinkwasser-Ampel auf „Rot“ zu vermeiden, bittet die Untere Wasserbehörde darum, sich weiterhin an die Regeln der Ampelhase „Gelb“ zu halten. Folgende Regeln gelten bei Stufe „Gelb“:
• Die Gartenbewässerung auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche einschränken!
• Gänzlich auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten!
• Kein Trinkwasser zum Waschen v. Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, oder ähnlichen Anwendungen nutzen!
• Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern unterlassen!