Datum: 20.01.2022

Kreisgesundheitsamt informiert zum Thema Quarantäne - Bei positivem Corona-Test unverzüglich in Isolation

Omikron breitet sich in der Bundesrepublik und damit auch im Hochtaunuskreis immer stärker aus. Das Kreisgesundheitsamt erwartet in den kommenden Tagen weiter steigende Zahlen von Neuinfektionen und weist aus aktuellem Anlass darauf hin: „Personen, die ein positives Corona-Testergebnis erhalten, müssen sich umgehend nach Hause begeben und selbst isolieren.“ Dazu ist keine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes notwendig. Das positive Testergebnis allein bedeutet die sofortige, gesetzliche Pflicht zur Absonderung. Dies gilt nicht nur nach einem positiven PCR-Test, sondern auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest beziehungsweise Selbsttest. Geregelt ist dies in der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.
Personen, bei denen der Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv ausfällt, dürfen die Wohnung verlassen, um zur Prüfung des Testergebnisses einen genaueren PCR-Test vornehmen zu lassen, der von einem Labor ausgewertet wird. Erste Anlaufstelle nach einem positiven Selbsttest sollte die eigene Hausarztpraxis oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefon: 116117) sein. Bei Personen, die in einem Bürgertestcenter ein positives Schnelltestergebnis erhalten, wird noch vor Ort – sofern es die bestehenden Testkapazitäten zulassen – ein PCR-Test durchgeführt. „Auch nach einem positiven Selbsttest soll man sich unverzüglich isolieren. Dieser soll nach Möglichkeit durch geschultes Personal wiederholt und dann durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die Ergebnisse der Testungen können an corona@hochtaunuskreis.de gesendet werden. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt im Regelfall nicht!“, erklärt Dr. Nikolaos Sapoutzis, stellvertretender Fachbereichsleiter des Gesundheitsamtes. Aktuell muss aufgrund der Überlastung der Labore mit Verzögerungen von mehreren Tagen gerechnet werden, bis das Ergebnis eines PCR-Befundes vorliegt.
Die Pflicht zur häuslichen Absonderung gilt nach einem positiven PCR-Test auch für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene.


Kreisgesundheitsamt ändert Vorgehen:

Wegen der zu erwartenden großen Zahl an Neuinfektionen wird das Gesundheitsamt aus Kapazitätsgründen Infizierte in der Regel nicht mehr telefonisch kontaktieren. Stattdessen konzentriert sich das Gesundheitsamt mit Vorrang auf vulnerable Gruppen und Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen.


Bei Fragen ist zu erreichen:

Hessenweite Hotline für Fragen und Informationen zum Corona-Virus:

0800 - 555 4666 oder alternativ 0 611 32 111 000 (für Anrufe aus dem Ausland statt 0 bitte 0049 vorwählen).

Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantwortet die Hotline montags von 8 bis 18 Uhr und dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr.
Für weitere Fragen und Informationen zum Corona-Virus erreichen Sie die Hotline montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags 8 bis 15 Uhr.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es unter „Corona in Hessen“: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen“.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Hochtaunuskreises: www.hochtaunuskreis.de.

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