Datum: 19.07.2022

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Wasser-entnahmeverbot: Kein Wasser aus Bächen und Seen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Wasserknappheit in fast allen Bachläufen im Landkreis hat der Hochtaunuskreis kürzlich die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern in der Region per Allgemeinverfügung verboten. Hierzu zählen Bäche, Teiche, Seen. Die Verfügung gilt vorerst bis 30. November 2022 oder bis auf Widerruf. Es ist somit grundsätzlich nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen. Davon ausgenommen sind das Tränken von Weidevieh.

Das Verbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Die Untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnah-megenehmigung erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. „Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der seit Monaten unzureichenden Niederschläge führen die Bäche des Hochtaunuskreises leider nur noch wenig oder gar kein Wasser“, erklärt Erster Kreisbeigeordnete und Umweltdezernent Thorsten Schorr. Eine Änderung der beschriebenen Lage sei derzeit nicht absehbar, da die bisher gefallenen Nieder-schlagsmengen weit unter dem Durchschnitt lägen. Es bestehe daher die Gefahr, dass der Naturhaushalt wegen der viel zu niedrigen Pegelstände nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärke diese Gefahr erheblich.

„Die angeordnete Untersagung der Wasserentnahme aus den Gewässern dient dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in und am Gewässer“, sagt Thomas Golla als Fachbereichsleiter der Unteren Wasserbehörde. Jede weitere Entnahme wirkt sich negativ auf das Ökosystem aus, welches zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten ist.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich online über die aktuellen Pegelstände auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter https://www.hlnug.de/static/pegel/wiskiweb2/ informieren.

Der Landkreis bittet darum, in jeder Hinsicht mit den vorhandenen Wasser-Ressourcen nachhaltig und sparsam umzugehen.

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