Datum: 07.02.2022

Neue Corona-Regeln im Hochtaunuskreis - »Hotspot-Regelung« entfällt

Das Corona-Kabinett des Landes Hessen hat die Corona-Schutzverordnung erneut geändert. Die neuen Regeln gelten ab heute, 7. Februar 2022. Mit der neuen Verordnung wird die sogenannte „Hotspot-Regelung“ (§ 27 CoSchuV) außer Kraft gesetzt. Damit entfällt das Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten sowie die Maskenpflicht in Einkaufszentren und Fußgängerzonen.
Des Weiteren entfällt die 2G-Regelung im Einzelhandel, dafür tritt eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren in Kraft. Zudem gilt landesweit und inzidenzunabhängig 2G-Plus in Innenräumen. Das gilt u.a. für Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmern, in Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Museen oder Sportstätten.
Bei Veranstaltungen im Freien darf eine Teilnehmerzahl von 10.000 Personen nicht überschritten werden. In Innenräumen sind maximal 4.000 Teilnehmer erlaubt.

Die Regelungen gelten bis zum 6. März 2022.

Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung finden Sie unter: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/lf_coschuv_stand_07.02.22.pdf.

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