Datum: 13.03.2022

Notunterkünfte des Landes Hessen in Kronberg und Neu-Anspach: So wird den Flüchtlingen am besten geholfen

Die Flüchtlinge, die in der Notunterkunft des Landes Hessen in den Städten Kronberg und Neu-Anspach in den Sporthallen vorübergehend untergebracht werden, rufen eine große Hilfsbereitschaft und ein enormes ehrenamtliches Engagement in der Bevölkerung hervor. „Seit Ankündigung der Notunterkünfte haben den Kreis und die Städte Kronberg und Neu-Anspach zahlreiche Anrufe und E-Mails erreicht“, erklären Landrat Ulrich Krebs und Kreisbeigeordnete Katrin Hechler. „Wohin mit Spenden? Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?“

Die Städte Kronberg und Neu-Anspach registrieren die Hilfsangebote und vermitteln diese an den Verwaltungsstab vor Ort in der Unterkunft. Zudem besteht ein enger Kontakt zu den Organisationen vor Ort, was genau aktuell benötigt wird.

Die Kontaktdaten bei der Stadt Kronberg für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind: kronberghilft@kronberg.de, Tel.: 06173/7031077.
Die Kontaktdaten bei der Stadt Neu-Anspach für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind: ukraine@neu-anspach.de, Tel.: 06081/10255115.

Zudem steht die Anlaufstelle des Landkreises für Hilfsangebote „Hochtaunuskreis-hilft“ unter der E-Mailadresse: hochtaunuskreis-hilft@hochtaunuskreis.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung. Jede Anfrage wird zeitnah bearbeitet und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

„Ohne die wertvolle Hilfe der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger ist die Herausforderung kaum zu bewältigen. Dies gilt auch für den großartigen Einsatz der vielen Ehrenamtlichen, die in den Hilfsorganisationen den Betrieb der Notunterkunft des Landes Hessen in Kronberg und Neu-Anspach garantieren. Derzeit haben sich bereits dutzende Menschen gemeldet, um sich ehrenamtlich zu en-gagieren“, berichten der Landrat und die Kreisbeigeordnete Katrin Hechler.

Der Kreis wird im Rahmen der Betreuung und Versorgung noch weiterhin in der Pflicht sein, sich um die Notunterkunft des Landes in Hessen zu kümmern, bis ein Betreiber den Betrieb der Einrichtung übernehmen wird.

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