Registrierung von Flüchtlingen in der Notunterkunft Kronberg
Seit Freitag, den 18. März 2022 ist erstmals ein mobiles Registrierungs-Team des Regierungspräsidiums Gießen mit Dolmetschern in der Notunterkunft in Kronberg angekommen. Die Registrierung ist Voraussetzung für einen Asylantrag bzw. einen Antrag auf die Gewährung von internationalem Schutz. „Ich freue mich, dass die Registrierungen stattgefunden haben. Sie tragen zur Beruhigung der schutzsuchenden Menschen in der Notunterkunft bei, denn die Menschen möchten gerne wissen, wie es nun weitergeht. Wir tun alles, um zu helfen", sagte Landrat Ulrich Krebs. Gleichwohl sei dies schon aufgrund der hohen Zahl an hilfesuchenden Menschen eine große Herausforderung. Der Landkreis und die Kommunen werden sich weiter vorbereiten, um bestmöglich Menschen aufnehmen zu können.
In der Regel werden die Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH), die von dem Regierungspräsidien Gießen betrieben werden mit Personalien, Fingerabdrücken, Foto und weiteren Daten registriert sowie noch-mals gesundheitlich untersucht. Wegen der großen Zahl an ankommenden Flüchtlingen werden die Menschen derzeit direkt und ohne Registrierung auf die Landkreise verteilt, in den Notunterkünften vorläufig untergebracht und die Registrierungs-Teams erscheinen vor Ort in den Notunterkünften, um die Registrierung vorzunehmen, bevor sie auf Unterkünfte im Land verteilt werden und einen Antrag auf Gewährung von internationalen Schutz stellen können.
Hintergrundinformation:
In den vergangenen Wochen erreichten eine Vielzahl von ukraini-schen Flüchtlingen Deutschland, um Schutz zu suchen. So auch in Hessen und im Hochtaunuskreis. Aufgrund des enormen Zu-stroms an Flüchtlingen reichen die vorhandenen Unterbringungskapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in Gießen nicht aus. Um diese zu entlasten, richtet das Land sogenannte Notunterkünfte ein. Der Hochtaunuskreis wurde als Untere Katastrophenschutzbehörde vom Land Hessen aufge-fordert, kurzfristig eine Notunterkunft von bis zu 1.000 Flüchtlingen einzurichten. Eine Notunterkunft dient als „Überlaufpuffer“, bis in den Einrichtungen der EAEH wieder entsprechender Freiraum zur Unterbringung vorhanden ist. Der Aufenthalt in der Notunterkunft ist also nur vorübergehend vorgesehen.
Der Hochtaunuskreis hat bereits in den letzten Wochen mit Hochdruck nach geeigneten Einrichtungen gesucht und verschiedene Optionen geprüft, um auf ein solches Ersuchen vorbereitet zu sein. Aufgrund der Größe, der Ausstattung und der vorhandenen Infrastruktur (Strom, Heizung, Wasser- und Abwasserversorgung) hat sich der Kreis in Absprache mit den Städten Kronberg und Neu-Anspach dazu entschieden die Turnhallen der Altkönigschule Kronberg und der Grundschule am Hasenberg in Neu-Anspach als vorübergehende Notunterkunft herzurichten. Das erste Ziel des Kreises ist es, so schnell wie möglich wieder auf die Turnhallen als Unterbringungseinrichtung verzichten zu können, damit die Schulen und Vereine den Sportbetrieb wiederaufnehmen können.