Datum: 26.08.2021

Steigende Infektionszahlen - Hochtaunuskreis erreicht Stufe 3 des hessischen Eskalationskonzeptes

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus steigt seit Anfang August in Deutschland mit zunehmender Geschwindigkeit an. Mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage befindet sich der Hochtaunuskreis seit dem 26. August 2021 in der Stufe 3 des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2. Das Konzept soll ermöglichen, lokal begrenzte und damit zielgenaue Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Eintritt in Stufe 3 des Eskalationskonzeptes bringt neue Maßnahmen die Corona-Regeln betreffend mit sich, die das Land Hessen festgelegt hat.  Diese werden von Seiten des Hochtaunuskreises per Allgemeinverfügung angeordnet und gelten ab dem 27. August 2021.

Zusätzlich zu den inzidenzunabhängigen Anforderungen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 gelten aufgrund der Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises vom 20. August 2021 aktuell bereits folgende Regelungen aus Stufe 2 des Konzeptes:

  • Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach § 16 Abs. 1 CoSchuV nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV unabhängig von der Teilnehmerzahl (d.h. auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.
  • Einlass als Besucher in Einrichtungen der Behindertenhilfe nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV.
  • Einlass in die Innengastronomie nur für Gäste mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV (gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen).
  • Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen nur für Gäste mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV.
  • Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV (gilt nicht für den Spitzen- und Profisport).
  • In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen die Vorlage eines Negativnachweises nach § 3 CoSchuV bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche.
  • Erbringung körpernaher Dienstleistungen nur für Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV.

Ab dem 27. August 2021 gelten darüber hinaus gemäß Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises vom 26.08.2021 folgende Regeln aus Stufe 3 des Konzeptes:

  • Generelle Pflicht zu medizinischen Masken in Gedrängesituationen, in denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
  • Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene)

 

REGELUNGEN FÜR GENESENE UND GEIMPFTE

  • Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
  • Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
  • Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten von Abstand- und Hygieneregeln
  • Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten. Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

„Die Inzidenzwerte steigen momentan rasant an. Die Impfung gegen das Corona-Virus und das Einhalten der Hygieneregeln ist das Beste, um sich selbst und andere zu schützen,“ betonte Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Thorsten Schorr. Zusätzlich zu einem Besuch im Impfzentrum des Hochtaunuskreises ohne vorherige Terminabsprache würden derzeit auch zahlreiche Sonderimpfaktionen an touristischen Orten oder in Absprache mit den Kommunen für die Bürger*innen angeboten, so Schorr.

Das Eskalationskonzept kann auf der Homepage der Hessischen Landesregierung: https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/2021-08-16_eskalationskonzept_hmsi_0.pdf eingesehen werden.

SONDERIMPFTERMINE im August:

28. August: Usingen, Bürgerhaus Eschbach von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
29. August:  Hessenpark von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Die Impfung findet in der „Scheune und Hof Hadamar“ statt. Der Impfling erhält an diesem Tag freien Eintritt. Als kleine zusätzliche Überraschung gibt es eine nachhaltige Hessenpark Tragetasche als Geschenk.


Öffnungszeiten Impfzentrum des Hochtaunuskreises:

Täglich (auch Samstag & Sonntag): 9.00 Uhr -17.00 Uhr


Adresse:

Impfzentrum des Hochtaunuskreises

Am Grünen Weg 1 (ehemaliges Hewlett-Packard Gebäude)

61352 Bad Homburg vor der Höhe

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