Datum: 29.01.2022

Tradition in neuem Gewand: Hochtaunuskreis relauncht Logo zum 50jährigen Jubiläum

Das bekannte Logo des Hochtaunuskreises in den Farben rot, blau, gelb und weiß bekommt zum 50-jährigen Jubiläum einen neuen Anstrich. Um sich der Öffentlichkeit mit einem modernen und zeitgemäßen Erscheinungsbild zu präsentieren, einen hohen Wiedererkennungswert zu schaffen und eine stärkere Möglichkeit der Identifikation anzubieten, wird der Landkreis künftig ein Logo einsetzen, das sich mehr an seinem Wappen orientiert. Gemeinsam mit einer Agentur wurde das Logo des Kreises überarbeitet. Selbstverständlich bleibt das Wappen neben dem Logo weiterhin bestehen.

Als Basis des neuen Designs beschäftigte sich die Frankfurter Kreativagentur Freddie Agency dabei mit dem Wappen, das der Hochtaunuskreis im Jahr 1974 erhielt. In der offiziellen Beschreibung hieß es damals: „In Blau ein gespaltener steigender Löwe, vorne von vier silbernen Eisenhüten begleitet, goldbewehrt und neunmal von Silber und Rot geteilt, hinten von vier goldenen Kleeblättern begleitet, rotbewehrt und golden.“ Das Wappen ist gewissermaßen ebenfalls eine Fusion aus Obertaunuskreis und Kreis Usingen. Die vordere (vom Betrachter aus linke) Hälfte des Löwen und die so genannten Eisenhüte sind aus dem Wappen des Obertaunuskreises entnommen; die hintere Hälfte des Löwen mit den Kleeblättern stammen aus dem Wappen des Kreises Usingen. „Mit dem Wappen als Grundlage des neuen Logos wollten wir einerseits die Symbolik und Geschichte des Hochtaunuskreises zitieren, es andererseits jedoch visuell in die Neuzeit übertragen,“ erklärt Landrat Ulrich Krebs gemeinsam mit dem Geschäftsführer der beauftragten Agentur Dominique During. Das Ergebnis ist eine in den Linien deutliche Reduktion des Löwen mit integriertem, markanten Schriftzug des Hochtaunuskreises. Die Farbe Blau tritt dabei deutlich in den Hintergrund und überlässt der Kombination aus rot, weiß und gelb mehr Raum. Durch seine bewusst gewählte Kompaktheit lässt sich das Logo harmonisch in jede Art von Kommunikation integrieren.

Landrat Ulrich Krebs fügt hinzu: „Mit seinen 50 Jahren, die er am 1. August 2022 erreichen wird, ist der Hochtaunuskreis noch ein junger Landkreis – wie viele andere Kreise in Hessen ist er 1972 im Zuge der Gebietsreform entstanden. Umso größer war unser Anliegen, eine hohe Identifikation bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.“

Zum Hintergrund: An diesem Tag vor 50 Jahren trat das „Gesetz zur Neugliederung des Obertaunuskreises und des Landkreises Usingen“ in Kraft; diese beiden Kreise wurden zum neuen Hochtaunuskreis verschmolzen; außerdem kamen die damaligen Gemeinden Hasselbach aus dem Kreis Limburg, Burgholzhausen und Ober-Erlenbach aus dem Kreis Friedberg sowie Glashütten, Reifenberg und Schlossborn aus dem Main-Taunus-Kreis hinzu. Umgekehrt wurde die Gemeinde Kalbach, die bisher zum Obertaunuskreis gehörte, der Stadt Frankfurt zugeschlagen, und aus dem Altkreis Usingen wanderten die Gemeinden Niederems, Reichenbach, Steinfischbach und Wüstems zum damaligen Untertaunuskreis.

Gleichzeitig mit der Zusammenlegung der Landkreise kam es auch zu zahlreichen Fusionen auf Gemeindeebene. Es entstand damit die Verwaltungsstruktur, die bis heute Gültigkeit hat. Diese Gebietsreform von 1972 war mehr als ein reiner Verwaltungsakt, sondern griff tief in das Alltagsleben und die Identität der Menschen ein. Auf Kreisebene handelte es sich eigentlich um eine „Wiedervereinigung“. Denn bereits 1867, als mit der Eingliederung in Preußen die Verwaltungsebene der Landkreise in unserer Region eingeführt wurde, wurden die damaligen Ämter Homburg, Königstein und Usingen zum neuen Obertaunuskreis zusammengefügt. Der ursprüngliche Landkreis umfasste also bereits das heutige Kreisgebiet und reichte sogar darüber hinaus. 1886 dann wurde ein eigenständiger Landkreis Usingen aus dem Obertaunuskreis herausgelöst. Er hatte zunächst Bestand bis zur nächsten Verwaltungsreform 1932, als er wieder zurück zum Obertaunuskreis kam – allerdings nur kurz, denn schon ein Jahr später veranlassten die neuen NSDAP-Machthaber wieder die Eigenständigkeit des Kreises Usingen, die dann bis 1972 Bestand haben sollte.

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