Wie Netzersatzanlagen bei Stromausfällen am Laufen gehalten werden können
Die Folgen eines langanhaltenden Stromausfalls sind kaum abzuschätzen. Umso wichtiger ist es aber, für den Fall der Fälle bestmöglich gewappnet zu sein. Deshalb gilt es, gleich eine ganze Reihe von Fragen zu klären. Eine davon ist, wie Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bei Stromausfall mit Kraftstoff versorgt werden können. Zur kritischen Infrastruktur zählen Krankenhäuser, Altenheime, Feuerwehrstützpunkte, etc., also Einrichtungen, die auf Strom angewiesen sind.
Viele verfügen zwar über eine Netzersatzanlage, die im Regelfalle mit Heizöl laufen, was aber auch bedeutet, dass sie bei einem längeren Stromausfall aufgetankt werden müssen. Doch wie viele Einrichtungen müssen betankt werden? Wie wird eine Betankung koordiniert? Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden? Das alles waren Fragen, die bei einem Workshop im Landratsamt besprochen wurden, zu dem rund 60 Personen aus den Bereichen Feuerwehr, Rettungswesen und aus verschiedenen Stabsstellen gekommen waren.
„Es geht darum, dass wir uns auf einen solchen Fall vorbereiten, so dass wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall gewährleisten können“, betonte Landrat Ulrich Krebs die Bedeutung des Workshops. „Wir arbeiten hier an Plänen, von denen wir hoffen, dass wir sie niemals brauchen werden“, ergänzte Wolfgang Reuber, Manager für Sonderlagen des Hochtaunuskreises, der den Workshop leitete. Doch es sei besser, diese Pläne zu haben und sie nicht zu brauchen als umgekehrt.
Basis einer jeden Entscheidung ist das Datenmaterial. Das lieferte Wolfgang Reuber in seinem Einführungsvortrag. So werden im Hochtaunuskreis zur Versorgung von Netzanlagen, die zur kritischen Infrastruktur gerechnet werden, täglich 135.000 Liter Kraftstoff benötigt. Die Idee ist nun, dass diese Menge im Ernstfall aus einem Bevorratungs-Tanklager im Rhein-Main-Gebiet mittels großer Tankwagen zu zwei Versorgungsstellen im Hochtaunuskreis gebracht wird, wo jeweils 50.000 Liter Kraftstoff zwischengelagert werden können. Von dort könnten kleinere Tankwagen den Kraftstoff anschließend zu den rund 70 Einrichtungen bringen.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn viele der Netzersatzanlagen verfügen nur über eine Laufzeit von zwischen 4 und 24 Stunden. Das heißt, sie müssen mindestens einmal täglich, manche sogar öfter aufgetankt werden. „Viele Tanks der Notstromgeneratoren haben eine Füllmenge von weniger als 1000 Liter. Das heißt aber nicht, dass dieser Tank dann auch tatsächlich mit 1000 Litern Kraftstoff voll ist. Vielleicht sind es auch nur 200 Liter. Daher muss geklärt werden, wie der Tankstand tatsächlich ist“, verdeutlichte Reuber.
Das ist aber nicht die einzige Frage, die für eine Belieferung der Einrichtung geklärt werden muss. „Wir müssen wissen, welche Tankfahrzeuge wohin fahren können“, erklärte Reuber. Gibt es Wendemöglichkeiten für die Fahrzeuge oder enge Einfahrten? Welche Schlauchlängen werden benötigt? All das müsse in einer vorausschauenden Planung miteinbezogen und vorab geprüft werden, denn wenn der Strom ausfällt, gehen die Experten davon aus, dass auch die Kommunikationsnetze zusammenbrechen werden. Dann ist es nicht mehr möglich, Tankwagenverkehre telefonisch zu koordinieren“, so Reuber. Es gebe zwar Satellitenverbindungen, die auch im Falle eines längeren Stromausfalls funktionieren und die die Kommunikation zwischen Krisenstab und beispielsweise Feuerwachen aufrecht halten, doch schon eine Verbindung zum Tanklager herzustellen, ist dann schwierig. Eine Möglichkeit der Kommunikation wäre in diesem Fall beispielsweise über eine Drahtverbindung mit einer Art Feldtelefon an beiden Enden“, sagte Reuber. Solche „Klingelleitungen“ könne man über Kilometer verlegen. Was dabei zu beachten ist, wurde ebenfalls im Rahmen des Workshops besprochen, der insgesamt sechs Stunden dauerte.
Für den Herbst dieses Jahres ist übrigens eine entsprechende Übung vorgesehen. „Bis dahin wollen wir bestmöglich vorbereitet sein“, verspricht Wolfgang Reuber. Anschließend werde man die Erfahrungen ganz genau auswerten und gegebenenfalls nachsteuern.
Einrichtungen der kritischen Infrastruktur
Folgende Einrichtungen gehören zur kritischen Infrastruktur und würden im Falle eines längeren Stromausfalls mit Treibstoff für ihre Notstromgeneratoren versorgt:
Katstrophenschutzbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Digitalfunkbetreiber, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Ver- und Entsorger, Telekommunikationsnetzbetreiber, Tierhaltungsbetriebe, Medizinische Infrastrukturdienste (Pflegedienste, Dialysezentren), Betriebe und Einrichtungen zur Versorgung der der Bevölkerung (etwa mit Lebensmitteln), Not- und Sammelunterkünfte, Öffentlicher Transport und Verkehr und Öffentlich-rechtliche Medien zwecks Information der Bevölkerung