Arbeitsförderung

Unser Hauptziel ist es, Arbeitssuchenden, unabhängig von ihrer Situation, zu helfen und ihnen alle verfügbaren Chancen und Möglichkeiten zu bieten, um erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Unsere individuelle Beratung und Unterstützung beginnt bereits mit Ihrem ersten Termin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Entdecken Sie, wie wir gemeinsam Ihre beruflichen Ziele erreichen können.



Unser vorrangigstes Ziel ist die Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt. Auch für Menschen, die schon länger arbeitslos sind, ist es wichtig, alle Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, um sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Um das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt effektiv und möglichst schnell zu erreichen, wird in einer persönlichen und umfassenden Beratung eine individuelle Vermittlungsstrategie vereinbart. Diese Aufgabe wird von einem Persönlichen Ansprechpartner übernommen, bei dem Sie bereits nach der Antragstellung einen ersten Termin erhalten.

Für besondere Zielgruppen (Jugendliche/junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung) stehen aufgrund der speziellen Bedürfnisse eigene Teams zur Verfügung.

Förderangebote und Qualifizierungen

Das Maßnahmenmanagement des Kommunalen Jobcenter Hochtaunus

Unsere Aufgaben:

Durchführung von Vergaben sowie Einrichtung und Betreuung von Maßnahmen im Bereich der Eingliederungsleistungen. Dazu zählen neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,  beispielsweise auch überbetriebliche Ausbildungen.

Hinweis:

Sie sind Träger für Weiterbildungs- und berufliche Qualifizierungsangebote, dann wenden Sie sich bitte an das Team Maßnahmenmanagement.

  1. Kommunales Jobcenter Hochtaunus - Maßnahmenmanagement

    Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
    61352 Bad Homburg

Teilhabechancengesetz

Langzeitarbeitslose einstellen und hohe Lohnkostenzuschüsse nutzen

Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen ist ein Ziel des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus. Um dafür Ihre Unterstützung als Arbeitgeber zu erhalten, bieten wir Ihnen zwei interessante Möglichkeiten der finanziellen Förderung an.

Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz führte neu

§ 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) ein und erweiterte ein bestehendes Instrument - § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen). Den Sockel einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit anzugehen, ist das Ziel des Teilhabechancengesetzes und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei dem es sich nicht um ein zeitlich befristetes Projekt, sondern um ein „Regelangebot“ handelt, das auf Beständigkeit angelegt ist.

Hinter dem Gesetz stehen Förderangebote, die mit hohen Finanzmitteln ausgestattet sind. Langzeitarbeitslose sollen davon profitieren, weil die Förderung auf ihre Arbeitsmarktintegration und Teilhabe zielt. In gleicher Weise sollen auch Arbeitgeber davon einen Nutzen haben, in dem sie neben maximalen Lohnkostenzuschüssen, Fachkräfte in ihren Betrieben von Tätigkeiten entlasten und die eingestellten Langzeitarbeitslosen langfristig qualifizieren um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Neben den hohen Lohnkostenzuschüssen ist ein begleitendes Coaching sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten ein Garant für die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.

Die beiden Förderangebote richten sich an alle Arbeitgeber, unabhängig von Branche, Betriebsgröße, und Rechtsform und unabhängig von der Ausrichtung, d. h. privatwirtschaftlich-gewinnorientierte Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen oder kommunale/öffentliche Institutionen sind gleichermaßen antragsberechtigt.

Wesentlicher Bestandteil der neuen Förderinstrumente ist ein beschäftigungs-begleitendes, ganzheitliches Coaching für die Teilnehmenden. Hierdurch sollen die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden.
Zusätzlich werden Weiterbildung und betriebliche Praktika mit bezahlter Freistellung und Weiterbildungszuschüssen unterstützt.

Wir stellen Ihnen die beiden Förderangebote nachfolgend in den Grundzügen vor. Für detaillierte Fragen steht Ihnen unser Arbeitgeberservice zur Verfügung.

Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose, die über zwei Jahre arbeitslos sind (§ 16e SGB II)

Bei der sozialversicherungspflichtigen Einstellung von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde die bereits bestehende Regelung nach § 16e SGB II weiterentwickelt. Die neue Regelung gilt für Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.

Der Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber beträgt

  • 75 Prozent im ersten Beschäftigungsjahr und
  • 50 Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr.

Berechnungsbasis für den Lohnkostenzuschuss ist das tatsächlich gezahlte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers von 19% (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) am Gesamtsozial-versicherungsbeitrag. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (u. a. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) wird nicht berücksichtigt.

  • Es gilt eine ungeförderte Nachbeschäftigungspflicht von sechs Monaten. Auch für diesen Teilnehmerkreis ist ein beschäftigungsbegleitendes Coaching vorgesehen.
  • Die ergänzende Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen des SGB II ist bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen möglich.

Lohnkostenzuschuss für arbeitsmarktferne Arbeitslose (§ 16i SGB II)

Bei der sozialversicherungspflichtigen Einstellung von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen aus dem Betreuungsbereich des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus können Arbeitgeber für die Dauer von fünf Jahren einen Lohnkostenzuschuss erhalten.

Förderfähig ist die Einstellung von Personen,

  • die mindestens 25 Jahre alt sind,
  • die seit mindestens 6 Jahren* Leistungen nach dem SGB II beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz beschäftigt waren (egal ob geringfügig, sozialversicherungspflichtig oder selbständig)

* bei (Allein-)Erziehenden oder Schwerbehinderten mindestens 5 Jahre

  • und für die noch keine Zuschüsse an Arbeitgeber für eine Dauer von 5 Jahren geleistet wurden.

Der Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber ist degressiv gestaltet und beträgt

  • 100 Prozent im ersten und zweiten Beschäftigungsjahr,
  • 90 Prozent im dritten Beschäftigungsjahr,
  • 80 Prozent im vierten Beschäftigungsjahr und
  • 70 Prozent im fünften Beschäftigungsjahr.


Berechnungsgrundlage für die Höhe des Lohnkostenzuschusses ist

  • für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber sowie fürArbeitgeber, die nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, das gezahlte Arbeitsentgelt,
  • für andere Arbeitgeber, die jeweils aktuelle Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (u. a. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) wird nicht berücksichtigt. Zusätzlich wird der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers von

19 Prozent (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) am Gesamtsozial-versicherungsbeitrag berücksichtigt, der je nach Berechnungsgrundlage auch degressiv berechnet wird.

Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses werden in Höhe von bis zu 3000,00 € übernommen.

Die Kosten für das beschäftigungsbegleitende Coaching (für 5 Jahre) werden komplett übernommen.

Kommunales Jobcenter Hochtaunus - Arbeitgeberservice

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg

Kundenreaktionsmanagement

Wir nehmen Ideen und Anregung sowie Lob und Beschwerden entgegen. Ihre Meinung ist uns wichtig. Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir eine Lösung zu finden. Aus diesem Grund wurde das Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Ihre Kundenreaktion kann uns helfen Mängel, Versäumnisse oder falsche Handlungsweisen zu erkennen und die Erkenntnisse für die Verbesserung unserer Arbeit zu nutzen.

Unser Ziel ist immer die korrekte und rechtssichere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Damit dies so erfolgen kann, hier einige Hinweise:

Sie haben eine Beschwerde oder eine Anregung? Geben Sie bitte zunächst den Beschäftigten des für Sie zuständigen Teams die Möglichkeit, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Wenn Sie Fragen zu Ihren Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hilfemanager. Bei Fragen zur Arbeitsvermittlung, Ausbildung oder Weiterbildung steht Ihnen Ihr Persönlicher An­sprechpartner zur Verfügung. Sollte sich ein Anliegen dennoch nicht lösen lassen, können Sie sich an die zuständige Teamleitung und danach an die jeweilige Fachbereichsleitung wenden.

  1. Kommunales Jobcenter Hochtaunus - Kundenreaktionsmanagement

    Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
    61352 Bad Homburg



zurück
Seite als PDF anzeigennach oben