Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Volltext
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Spezielle Hinweise für Hochtaunuskreis:
Der Hochtaunuskreis ist für die Verwertung und Beseitigung der im Kreisgebiet anfallenden Abfälle zuständig. Die Einsammlung der Abfälle erfolgt durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Die Durchführung der Abfallentsorgung wird für "normale" Haushaltsabfälle von der Rhein-Main Abfall GmbH , dem Hochtaunuskreis unter Mitwirkung der Städte u. Gemeinden organisiert und koordiniert.
Ansprechpunkt
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfall kalendern entnommen werden.