Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Leistungsbeschreibung

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben